Erkrath: Kanalbenutzung - Mieter werden entlastet

Nach dem neuen Gebührenmodell müssen Unternehmen allerdings tiefer in die Tasche greifen.

Erkrath. Mieter in einem Mehrfamilienhaus können sich freuen. Ihr Portmonee wird künftig ein bisschen voller bleiben. Für Unternehmen, deren Grundstücke größtenteils versiegelt sind, sehen die Aussichten dagegen weniger rosig aus. Sie müssen tiefer in die Tasche greifen.

Grund für diese je nach Standpunkt tollen beziehungsweise weniger schönen Aussichten ist die so genannte gesplittete Kanalbenutzungsgebühr, die laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster zum 1.Januar 2009 in Kraft getreten ist.

Das heißt: Künftig werden die Kosten für die Abwasserbeseitigung nach dem Verursacherprinzip berechnet. Die Gebühren fürs Schmutzwasser richten sich zwar weiterhin nach der bezogenen Frischwassermenge, nicht aber die Niederschlagsgebühr. Sie wird jetzt rein nach der Größe der befestigten Flächen erhoben.

"Das hat natürlich Auswirkungen", sagt der Chef des städtischen Tiefbauamtes, Heinz-Peter Heffungs. "Zum Beispiel auf Supermärkte. Bisher wurden sie nur anteilig zur Kasse gebeten, zahlten im Vergleich zum Normalbürger trotz ihrer enormen Menge eine geringe Niederschlagsgebühr." Etwas teurer wird es demnach auch für die Besitzer von Einfamilienhäusern, während es für Reihenhaus-Inhaber, wenn überhaupt, "nur marginale Auswirkungen hat", erklärt Heffungs.

Zwar müssten die Fachausschüsse und der Rat der Stadt dem Ganzen noch zustimmen, doch hätten die Mitglieder des Betriebsausschusses am Mittwoch das Berechnungsmodell, so Heffungs, "wohlwollend zur Kenntnis genommen" und die Weichen gestellt.

Der Amtsleiter unterstrich dabei, dass für die Stadt mit dem Einzug der gesplitteten Kanalbenutzungebühr keine zusätzliche Einnahmequelle aufgetan werde. "Die Summe der Gebühren bleibt, wie sie ist. Lediglich die Verteilung folgt nach einem anderen Schlüssel."