Haan/ Urteil: Bebauungspläne fürs Einkaufscenter sind unwirksam
Bürgermeister Knut vom Bovert versichert, dass die Planungen „heilbar“ sind. Es geht vor allem um die künftigen Lärmimissionen in der Nacht.
Haan. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Donnerstag den Bebauungsplan 143 Windhövel/ westlicher Neuer Markt für unwirksam erklärt. Zwei Anwohner hatten ein sogenanntes Normenkontrollverfahren, das Bebauungspläne auf ihre Wirksamkeit überprüft, in Gang gesetzt.
In erster Instanz ist dafür das Oberverwaltungsgericht Münster zuständig. Dessen 10. Senat hat sich zwei Stunden und 45 Minuten Zeit genommen, um über die Bedenken der Anwohner mündlich zu verhandeln.
"Für die Antragsteller hätte die Verhandlung nicht besser laufen können", sagte deren Rechtsanwalt Jens Wahlhäuser von der Kanzlei Redeker aus Bonn nach der Verhandlung. "Die Planungen der Stadt sind gescheitert."
Das sieht Bürgermeister Knut vom Bovert ganz anders: "Der Bebauungsplan ist unwirksam, aber heilbar", sagte er am Donnerstag auf WZ-Nachfrage. "Wir können die Dinge, die wir falsch gemacht haben, nachbessern." Der Bebauungsplan sei nicht nichtig.
Laut vom Bovert, der nicht beschönigen will, dass "wir das Verfahren verloren haben", hat die Stadt eine Abwägung nicht vorgenommen, zu der sie verpflichtet gewesen wäre. Konkret geht es um Lärmimmissionen in der Nacht. "Wir haben in der Begutachtung nur auf den von gewerblichen Betrieben verursachten Lärm geachtet", sagte er.
Weil der Bebauungsplan aber auch rein theoretisch eine Wohnnutzung oberhalb der Erdgeschossebene des Centers vorsieht, könnte durch dessen Bewohner zusätzlicher Lärm in der Nacht entstehen.
"Zum Beispiel wenn die Anlieger in die Tiefgarage fahren oder an der noch zu versetzenden Ampelanlage an der Königstraße anfahren", sagte vom Bovert. Und eben dieses theoretische Lärmaufkommen hätte ebenfalls Bestandteil des Lärmgutachtens sein müssen.
"Wir wissen aber noch nicht, ob in der schriftlichen Urteilsbegründung weitere Punkte beanstandet werden", sagte vom Bovert. Er versicherte, dass der Bebauungsplan nicht neu aufgelegt werden müsse, sondern dass im vereinfachten Verfahren ein Satzungsbeschluss herbeigeführt werden könne. "Wir müssen keine Abstriche zum Beispiel bei der Größe des Centers machen."
Froh sei er über den klaren Hinweis der Richter an die Antragsteller, dass der Gesetzgeber solche Einkaufscenter wie die Windhövel-Passage in der Stadtmitte haben will.
Hans-Peter Bretschneider, Vorsitzender der Bürgerinitiative Innenstadt und erklärter Gegner des Einkaufscenters, begrüßte das Urteil. Es würde den von der Bürgerinitiative immer wieder vorgebrachten kritischen Punkten entsprechen. "Wir hoffen, dass die Stagnation in der Innenstadt damit beendet ist und wir bald für etwas und nicht immer nur gegen etwas sein können."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision hat der 10. Senat nicht zugelassen. Bis Ende des Monats soll das schriftliche Urteil der Stadt vorliegen. Dann könne das Verfahren für den Satzungsbeschluss begonnen werden.