Gruiten: 1666 - Streit um den Fischfang
Ein kürzlich entdecktes Dokument aus dem Jahr 1528 belegt, dass ein Prozess vor 340 Jahren eigentlich ganz anders hätte ausgehen müssen.
Gruiten. Der Fall liegt längst bei den Akten, der Streit scheint geklärt. Arndt an der Düssel und seine Sophia dürfen in der Düssel fischen. Sie hatten sich auf die Ausübung dieses Rechts "seit undenklicher Zeit" berufen und den Prozess gewonnen - allerdings erst nach ihrem Tod. Aber nur, wie sich jetzt herausstellt, weil den damals Beteiligten ein entscheidendes Schriftstück nicht vorlag.
Doch zurück zum Anfang der Geschichte, die 1666 beginnt. Damals war der Hof "Große Düssel" einer der ältesten und bedeutendsten in der alten Herrschaft Schöller, zu der damals Gruiten, Obgruiten und ein Gebiet zählte, das heute zu Vohwinkel gehört.
Dessen Besitzer - Arndt an der Düssel und seine Frau Sophia - deckten ihren Fischbedarf aus der Düssel und wurden deswegen von dem damaligen Herrn von Schöller verklagt, der auf sein herrschaftliches Recht pochte und den Fischfang der Eheleute für rechtswidrig erklärte.
"Der Prozess war nach 36 Jahren noch nicht abgeschlossen", sagt Lothar Weller, der das Archiv Breidbach und das Archiv der Evangelisch-reformierten Gemeinde Gruiten betreut. "Hätte der Richter damals gewusst, was jetzt bekannt geworden ist, wäre der Prozess wohl noch zu ihren Lebzeiten entschieden worden - allerdings anders als sie es sich gedacht hatten, nämlich nicht zu ihren Gunsten."
Lothar Weller ist auf einen auf Pergament geschriebenen Vertrag von 1528 gestoßen, der fast ein halbes Jahrtausend erhalten geblieben ist und für den Prozess von entscheidender Bedeutung gewesen wäre.
In diesem Dokument steht, dass Rütger von Schöller und seine Ehefrau Margarete dem Johann an der Düssel, seiner Ehefrau Mettel und ihren Erben das "Recht zum Fischen, Dämmen, Teichen und Quellen" für einen langen Abschnitt der Düssel am Großdüsseler Hof "erblich und ewiglich" übertragen.
"Der Vertrag hat aber einen entscheidenden Haken", sagt Weller. Denn: "Die jeweiligen Nutzer der Düssel sollten dieses Recht nur so lange behalten, wie sie jedes Jahr bis zu den ewigen Tagen eine jährliche Erbpacht auf das Haus Schöller bringen’."
Weller ist sich sicher, dass diese Pacht um 1666 schon lange nicht mehr bezahlt worden war. "Wäre sie jährlich ,auf das Haus Schöller gebracht’ worden, hätte es ja keinen Zweifel darüber gegeben, wem das Fischereirecht zustand", sagt Weller. Und ohne Pachtzahlung hatten Arndt und Sophia oder auch schon deren Vorfahren das Fischereirecht nach dem Vertrag von 1528 längst verloren.
Kurios bezeichnet Weller den Umstand, dass von den Prozessbeteiligten niemand das alte Pergament kannte, was am Ende für Arndt und Sophia sehr vorteilhaft war. Weller: "Indem sie sich einfach auf die Ausübung des Rechts ,seit undenklicher Zeit’ beriefen, haben sie den Prozess - wenn auch erst nach ihrem Tod - doch noch gewinnen.