Haan: Zivilstreit - Dackel bleibt verschwunden

Seit fast fünf Monaten wartet Christina Rustemi darauf, dass sie ihren Hund zurückerhält. Warum die junge Frau, die das Tier in Pflege hatte, es nicht hergibt, weiß sie nicht.

Haan. Christina Rustemi ist ratlos. Seit dem 6. Juli vermisst sie ihren Hund Alina, eine zehn Jahre alte, blinde Dackeldame. Das Tier ist ihr nicht entlaufen. Eine junge Frau, die sich regelmäßig gegen Bezahlung (180 Euro im Monat) um den Hund gekümmert hat, soll den Vierbeiner nicht zurückgebracht haben.

Christina Rustemi erwirkte eine einstweilige Verfügung, die Frau wurde vom Amtsgericht Mettmann dazu verurteilt, den rotbraunen Dackel herauszugeben (WZ berichtete). Das hat sie laut Christina Rustemi bis heute nicht getan. Zweimal war der Gerichtsvollzieher bei der jungen Frau. "Sie hat eine eidesstattliche Versicherung unterschrieben, dass sie nicht weiß, wo der Hund ist", sagt Rustemi.

Die 56-Jährige hingegen glaubt zu wissen, wo der Hund zurzeit gehalten wird. Bis nach Duisburg ist sie gefahren, um ihn zu finden. Sein Bellen will sie wiedererkannt haben, gesehen hat sie ihn aber nicht. Stattdessen bekam sie Post vom Rechtsanwalt der jungen Frau.

"Drei einstweilige Verfügungen hat der gegen mich erwirkt", sagt Christina Rustemi. "Ich habe nicht einmal das Recht, meinen Hund zu suchen. Und vom Gericht kommt auch nichts." Warum die junge Frau den Hund nicht herausrückt, weiß Christina Rustemi nicht. "Ich verstehe das nicht", sagt sie, ist aber davon überzeugt: "Der Hund lebt, da bin ich mir hundertprozentig sicher."

Christina Rustemis Anwältin, Petra Prinz aus Köln, formuliert die Schwierigkeiten so: "Das Problem liegt in der Vollstreckung. Wir müssen schauen, ob wir herausfinden können, wo sich der Hund zurzeit befindet." Denn sobald das Tier weitergegeben werde, bestehe die Aufgabe darin, die richtige dritte Person zu erwischen. Bislang sei das noch nicht gelungen.

Aber Christina Rustemi gibt nicht auf. Inzwischen wurde beim Amtsgericht Mettmann Klage in der Hauptsache erhoben - wieder mit dem Ziel, die Herausgabe des Hundes zu erwirken. Die zuständige Richterin hat dafür ein sogenanntes einfaches Verfahren angeordnet, ein Termin wurde noch nicht genannt.

Auch steht nicht fest, ob es überhaupt zu einer mündlichen Verhandlung kommt. Das hängt davon ab, ob die Richterin dies für erforderlich hält, zum Beispiel, wenn sie sich persönlich ein Bild von dem Fall machen möchte oder eine Beweisaufnahme eine mündliche Verhandlung notwendig macht.

Währenddessen bleibt Christina Rustemi nichts anderes übrig, als zu abzuwarten. Hundesteuer an die Stadt zahlt sie inzwischen nicht mehr - schließlich hält sie zurzeit auch keinen Hund. Aber sie bleibt dabei: "Ich will Alina wiederhaben."