Wie geht es weiter beim Regionalplan? Mehr als 1000 Stellungnahmen zur Windkraft-Planung
Kreis Mettmann · Die Bezirksregierung Düsseldorf prüft – und bittet um Geduld. Zur Schaffung von Vorrangzonen für die Windkraft seien mehr als 1000 Stellungnahmen eingegangen. Wie es nun weitergeht, hänge von den Prüfergebnissen ab und den daraus folgenden Entscheidungen.
(dne) Zur Einrichtung von Vorranggebieten für die Windkraft hat die Bezirksregierung in Düsseldorf nach Auskunft einer Sprecherin mehr als 1000 Stellungnahmen erhalten. Darunter seien auch Unterschriftenlisten gewesen. Die Abgabefrist für Äußerungen zur geplanten 18. Änderung des Regionalplans endete am 29. August. Die Stellungnahmen hatten unterschiedliche Formen und Tiefen. Deshalb sage die pure Zahl wenig aus „mit Blick auf die laufenden Prüfarbeiten“, so die Sprecherin in einem Gespräch.
Die Stadt Mettmann, der Kreis Mettmann und die Bürgerinitiative Windstill aus Mettmann haben sich in jeweils eigenen Stellungnahmen zur Einrichtung von zwei Vorranggebieten im Norden von Mettmann geäußert. Mit rund 52 Hektar soll der Stadt Mettmann die weitaus größte Windkraftfläche im Kreis Mettmann zugewiesen werden. Davon liegt das mit 47,2 Hektar größere Gebiet, MET 01 genannt, entlang des Löffelbeckweges. Hinzu kommt MET 02 in Obschwarzbach, nahe dem Golfplatz, mit einer Fläche von 4,2 Hektar.
Deutliche Kritik gab es an der Errichtung der Anlagen in einem Gebiet, welches vielen Menschen als Erholungsraum dient. Dabei zeigen die Planvorschläge, dass es nach Meinung von Stadt, Kreis und Bürgerinitiative zu geringe Abstände zwischen den Windrädern und der jeweils nächsten Wohnbebauung gibt. Kritisiert werden zudem die Gefahren für bedrohte Tierarten wie den Rotmilan, der Plastikabrieb der Rotoren mit einem Durchmesser von 175 Metern bei einer Gesamthöhe von rund 250 Metern.
Seitens der Bezirksregierung Düsseldorf würden nun die teils komplexen Stellungnahmen ausgewertet, kündigte die Sprecherin an. Der weitere Zeitplan werde von den Ergebnissen abhängen „sowie von den darauf fußenden Entscheidungen des Regionalrates zum weiteren Vorgehen. Nur wenn Änderungen des bisherigen Entwurfes zur erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führen, müsse eine weitere Öffentlichkeitsarbeit starten. Sollte es keine solchen Änderungen geben, könne ein Feststellungsbeschluss schnellstmöglich vorbereitet werden.