Bürgergeld im Kreis Mettmann Kinderzuschläge steigen und Schüler dürfen dazuverdienen
Kreis Mettmann · (Red) Die zweite Stufe der Bürgergeldreform entlastet Familien. Die Familienkasse der Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass sich ein Anspruch auf Kinderzuschlag erhöhen oder sogar erstmals entstehen kann.
Der Kinderzuschlag soll Familien mit geringem und mittlerem Einkommen entlasten. Familien, die bislang keinen, oder nur einen geminderten Anspruch auf Kinderzuschlag hatten, können durch höhere Freibeträge profitieren. Das bedeutet, dass Familien, die in der Vergangenheit wegen eines zu hohen Einkommens eine Ablehnung erhalten haben, anspruchsberechtigt sein können, oder der Auszahlungsbetrag des Kinderzuschlags bei einem Folgeantrag höher ausfallen kann.
Eine Reihe von Änderungen können sich positiv auf die Berechnung des Kinderzuschlags auswirken. So werden Einnahmen aus Ferienjobs nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Schüler, Studierende und Auszubildende unter 25 Jahren dürfen außerhalb der Ferienzeit bis zu 520 Euro monatlich anrechnungsfrei dazuverdienen. Für Freiwilligendienstleistende unter 25 Jahren gilt der erhöhte Freibetrag von 520 Euro ebenfalls für Einkommen nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienstgesetz. Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro ist ein Freibetrag in Höhe von 30 (bislang 20) Prozent anzusetzen.
Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz wird nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Die sogenannte Übungsleiterpauschale, also Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach dem Einkommenssteuergesetz, werden bis zu einem Betrag von 3000 Euro kalenderjährlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt.
Für Familien, die noch keinen Kinderzuschlag beziehen oder bereits einmal eine Ablehnung erhalten haben, kann es sich daher lohnen, einen Antrag zu stellen. Bei Fragen ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die richtige Ansprechpartnerin, online erreichbar unter: