Anmeldungen bis 6. Januar Schon jetzt an das nächste Kindergartenjahr denken
Mettmann · Die Zeit im Kindergarten will gut geplant sein: Wer sein Kind ab dem kommenden Sommer dort betreut sehen möchte, sollte sich in den kommenden Wochen über die Einrichtung seiner Wahl informieren und den Sohn oder die Tochter dort anmelden.
(elk) Eltern, die ihren Nachwuchs ab dem 1. August kommenden Jahres in eine Kindertagesstätte schicken möchten, müssen diesen Wunsch bis zum 6. Januar anmelden. Darauf weist die Stadt Mettmann hin. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, sich in den nächsten Wochen mit der von ihnen favorisierten Einrichtung in Verbindung zu setzen, um sich über das Angebot der Tagesstätte zu informieren und einen Termin für die Vormerkung ihres Kindes zu verabreden. Bei dieser Gelegenheit, „können die Eltern sich auch noch für zwei weitere Kindertageseinrichtungen vormerken lassen“, schreibt die Stadt Mettmann in einer Pressemitteilung.
Familien, deren Kinder bis zum 30. Oktober 2025 das dritte Lebensjahr erreichen und die derzeit einen Platz in der Kindertagespflege haben, werden gebeten, ihr Kind für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung vormerken zu lassen, da das Angebot der Kindertagespflege nur für Kinder unter drei Jahren vorgesehen ist. Mit den Zusagen für einen Kindergartenplatz sei in der letzten Januarwoche zu rechnen, kündigt die Stadt an. Wer für jüngere Kinder eine Tagespflegeperson sucht, wird gebeten, sich mit der Fachberatung unter der Telefonnummer 02104 980433 oder per E-Mail (kindertagespflege@mettmann.de) in Verbindung zu setzen. Dies gelte auch für eine Betreuung vor dem 1. August. Auch aktuell stünden freie Plätze zur Verfügung, teilt die Stadt mit. Sie weist außerdem darauf hin, dass vorbehaltlich einer noch erforderlichen formalen Beschlussfassung zur Satzungsänderung durch den Rat am 10. Dezember ab dem kommenden Kindergartenjahr neue Elternbeiträge gelten werden. Unterschiedliche Beiträge für Kinder unter und über drei Jahren soll es dann nicht mehr geben. Der halbe Beitrag für das erste Geschwisterkind wurde ebenfalls bereits beschlossen. Der Jugendhilfeausschuss hat den Änderungen zugestimmt, sodass eine entsprechende Entscheidung des Rates im kommenden Monat folgen dürfte