Städte zahlen noch mehr Unterhalt

In Mettmann, Erkrath und Wülfrath zahlen 550 Unterhaltspflichtige nicht oder nicht rechtzeitig.

Foto: pap

Das Entlastungspaket für Familien bringt mehr Geld für Alleinerziehende. Seit 1. August gilt die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle (Infobox). Sie regelt seit 1962, wie viel Geld diesen Kindern zusteht. Deutschlandweit lebt inzwischen jedes siebte Kind bei nur einem Elternteil. Und die Novellierung der Düsseldorfer Tabelle hat Auswirkungen auf den sogenannten Unterhaltsvorschuss, den die Heimatgemeinden zahlen müssen. Den bekommen, so ist es auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachzulesen, die Alleinerziehenden, deren Kinder keinen oder einen nur unregelmäßigen Unterhalt des anderen Elternteils bekommen. Oder denen die Summe nicht rechtzeitig bezahlt wird.

Und wenn Unterhaltspflichtige (in der Regel Väter) nicht oder auch nicht rechtzeitig zahlen, müssen die Städte einspringen und den Betrag vorschießen. Und dies führt zu einer erheblichen Belastung der Kommunen.

Durchschnittlich 80 solcher Fälle haben die Mitarbeiter vom zuständigen Sozialdezernat Wülfrath pro Jahr auf dem Tisch. 125 000 Euro jährlich zahlt die Stadt insgesamt an sogenanntem Trennungsunterhalt, wie Stadtsprecherin Franca Calvano sagt. Durch die neue Variante der Düsseldorfer Tabelle entsteht ein monatlicher Mehraufwand von 958 Euro. Acht Fünfzehntel das entspricht 510 Euro, davon trägt die Stadt, sieben Fünfzehntel Bund und Land.

Generell können Alleinerziehende — in neun von zehn Fällen leben die Kinder bei der Mutter — dieses Geld für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres beantragen. Maximal bezahlt wird für 72 Monate. Eine Einkommensgrenze für die Alleinerziehenden gibt es nicht. Aber natürlich eine Staffelung je nach Kindesalter.

Der Fachbereich Jugend und Soziales der Stadt Erkrath legt folgende Zahlen vor: Zum Stichtag 30. Juni 2015 gab es insgesamt 299 UVG-Fälle. Durch die neue Variante der Düsseldorfer Tabelle erhöhen sich die Beiträge in der Altersstufe I null bis fünf Jahre von 133 Euro auf 144 Euro — das Kindergeld ist dabei bereits abgezogen. In der Altersstufe II sechs bis zwölf Jahre steigt der Betrag von 180 Euro auf 192 Euro. Nach der Jahresstatistik vom 31. Dezember 2014 gab es in der Altersstufe I 150 Kinder. Der Mehraufwand beläuft sich jetzt für sie auf 1650 Euro, was per anno 29 800 Euro ergibt. 127 Kinder waren in Altersstufe II bezugsberechtigt. Der Mehraufwand beträgt hier 1524 Euro monatlich, was im Jahr eine Summe von 18 300 Euro ergibt. „Unter Berücksichtigung der mittlerweile erhöhten Fallzahl ergibt das etwa 40 000 Euro Mehrkosten im Jahr“, rechnet Ulrich Schwab-Bachmann, 1. Beigeordneter der Stadt, aus.

Und auch für die Stadt Mettmann ergeben sich aus der aufgestockten Düsseldorfer Tabelle Auswirkungen auf den Etat. Konkret sind das bei zurzeit 177 Fällen genau 2035,50 Euro Mehrkosten pro Monat und 12 213 Euro für den Rest des laufenden Jahres, also von Juli bis Dezember, wie Stephan Wischnewski vom Jugendamt Mettmann mitteilt.

Die aktuellen 177 Fälle markieren allerdings eine statistische Untergrenze, bislang zählte die Stadt immer um die 200 Fälle. Das Gesamtbudget für diesen Posten liegt knapp unter 400 000 Euro, monatlich werden aktuell 32000 Euro ausgezahlt. Weil die Erhöhung rückwirkend gilt, wird das erhöhte UVG ab dem 1. Juli 2015 bezahlt.