Urteil: Gericht genehmigt Sendemasten

Den Anträgen von zwei Mobilfunkbetreibern wird stattgegeben.

<strong>Erkrath. Das Verwaltungsgericht hat den Anträgen von zwei Mobilfunkbetreibern entsprochen, drei Mobilfunkanlagen errichten zu dürfen. Die Erkrather Verwaltung hatte den Bauanträgen für Standorte am Neuenhausplatz in Unterfeldhaus sowie für die Straßen Steinhof und am Kaiserhof zunächst eine Absage erteilt. Dagegen zogen O 2 und die Deutsche Funkturm GmbH vor Gericht - mit Erfolg, wie am Freitag bekannt wurde.

Dieses Urteil ist nach Meinung von Bürgermeister Arno Werner der klare Beleg dafür, "dass das Mobilfunkkonzept keine rechtliche Handhabe bietet. Die Stadt hat damit nichts in der Hand." Wer bisher anderer Meinung gewesen sei, müsse nach dem Urteil umdenken.

Diese Sichtweise bietet nach Einschätzung des Bürgermeisters keinen Anhaltspunkt, "solche Anlagen nicht zuzulassen". Die Sache sei "derart sonnenklar, dass keine Berufung gegen das Urteil zugelassen ist". Gleichwohl kündigte Werner an, den Fachausschuss darüber entscheiden zu lassen, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht werden soll.

Dann müsste geprüft werden, ob gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf nicht doch ein Berufungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht Münster zulässig ist. "Für diese Entscheidung haben wir einen Monat Zeit", so Werner.