Urteil: Haaner Brandstifter (41) wird zu 38 Monaten Haft verurteilt

Das Velberter Schöffengericht sah es als erwiesen als, dass der Mann aus Solingen sowohl die Zeit als auch das Motiv für die Tat an der Landstraße hatte.

Haan. Der Solinger, der vor dem Velberter Schöffengericht angeklagt war, am 17. März vergangenen Jahres ein Fitnessstudio an der Landstraße angesteckt zu haben (Schaden: mehr als 400000Euro), ist am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Brandstiftung verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 41-Jährige sowohl die nötige Zeit am fraglichen Abend wie auch ein Motiv für die Brandlegung hatte. Ausdrücklich traute man dem Solinger zudem die Tat zu, sprach von erheblicher krimineller Energie.

Der 41-Jährige hatte das Studio zunächst selbst geführt, nach seiner Insolvenz als Angestellter dort gearbeitet, nachdem der Lebensgefährte der Mutter das Geschäft übernommen hatte.

Im Januar 2007 hatte man nach finanziellen Schwierigkeiten einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter zum 31. März abgeschlossen mit der Option, das Studio über diesen Termin hinaus weiterführen zu können.

Dabei waren die Mietschulden von 76000 Euro gegen die Investitionen des Angeklagten verrechnet worden. Kurz vor der Tat hatte der Angeklagte jedoch erfahren, dass das Studio zum 1. April an einen Nachmieter gehen sollte und damit gedroht, eher alles kurz und klein zu schlagen als auszuziehen.

Eine eingeschlagene Scheibe an dem Brandobjekt und zum Teil aufgebrochene Münzautomaten an den Solarien schienen zunächst in Richtung eines Einbruchs zu weisen, doch diesen hielt das Gericht für vorgetäuscht: So stecke ein Einbrecher, der Spuren verwischen will, das Tatobjekt mit Brandbeschleuniger an und baue keine Zeitzünder aus Teelichtern und Papier - die hatten die Ermittler teilweise noch vorgefunden.

Außerdem war das Feuer nicht an den Solarien gelegt worden, wo Spuren an den aufgebrochenen Automaten zu finden waren, sondern in Kursraum und Sauna, wo der Angeklagte sein Geld hineingesteckt hatte: "So hätte kein Einbrecher gearbeitet", meinte der Vorsitzende. Zudem habe der Angeklagte durchaus ein Motiv gehabt, denn aus der Versicherung wäre eine ordentliche Summe zwar nicht an ihn persönlich, aber in die Familie geflossen.

Dreh- und Angelpunkt war allerdings das Zeitfenster zwischen 19.15 und 20 Uhr. Während der Solinger angab, das Studio gegen 19.15 Uhr verlassen und zwei Mitfahrer für eine Fahrt nach Montabaur abgeholt zu haben, zeigte sich das Gericht überzeugt, dass der Solinger noch in dem Gebäude an der Landstraße verblieb, um die Brandlegung vorzubereiten und den Einbruch vorzutäuschen.

Es gebe von jenem Abend nur wenige gesicherte Zeitpunkte, so der Vorsitzende Richter, nämlich die anhand der Handydaten dokumentierten Gespräche vom Mobiltelefon des Angeklagten um 19.28 und 19.48Uhr, die noch in Haan geführt wurden, ein weiteres um 21.06 Uhr aus Montabaur.

Insbesondere das um 19.48 Uhr in Haan registrierte Gespräch wertete die Kammer als klaren Beweis dafür, dass die Abfahrt gen Süden viel später als angegeben erfolgte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte könnte dagegen noch Berufung einlegen.