Velbert/Haan: 21 Monate Haft für Solingerin (50)

Prozess: Angeklagte bestritt, auch nur einen Cent genommen zu haben.

Velbert/Haan. Zu einem Jahr und neun Monaten Haft ohne Bewährung wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Diebstahls hat das Velberter Schöffengericht am Freitag nach vier Prozesstagen eine 50 Jahre alte Frau aus Solingen verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Frau, die 2005 und 2006 zwei Seniorinnen aus Haan betreute, Teile des Geldes, das sie von den Konten der Damen abgehoben hatte, für sich verwendete.

Auf Antrag des Verteidigers hatte das Gericht zuvor weitere Zeugen vernommen. Die Angeklagte hatte die beiden von ihr betreuten Haanerinnen als recht freigiebig geschildert. Das Geld, das sie von den Konten der Seniorinnen abgehoben hatte, hätten diese großzügig an Freundinnen und Verwandte verschenkt. Eine einseitige Sichtweise, denn genau das bestätigten die Zeugen - darunter das für den Prozess eigens aus Stuttgart angereiste Patenkind eines der Opfer - nicht. Wenn es überhaupt Geldgeschenke gegeben hätte, bewegten sich die Summen im zwei- oder maximal geringen dreistelligen Eurobereich. Auch konnte keiner der Zeugen die Aussage der Solingerin bestätigen, dass eine der alten Damen zum Beispiel 1500 Euro für die Gebissreparatur einer Freundin bezahlt hatte.

Unbestritten hatte die Angeklagte dagegen mit der EC-Karte eines der Opfer mehrmals in Polen Geld abgehoben. Dies geschah entgegen ihrer Aussage jedoch nicht mit nachträglicher Zustimmung des Opfers. Das wurde dazu am Donnerstag eigens nochmals zu Hause vom Vorsitzenden Richter befragt. "Das Geld haben Sie bis heute nicht zurückgezahlt", merkte er in der Urteilsbegründung an.

In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt zuvor die Aufwändungen für den tatsächlichen Lebensunterhalt der Damen zugunsten der Angeklagten relativ hoch angesetzt und den Beträgen entgegengestellt, die die Angeklagte im Laufe von 18 Monaten zumeist mittels Barschecks abgehoben hatte. Der Schaden für die alten Damen hätte sich danach immer noch auf einen mittleren fünfstelligen Betrag belaufen. Der Forderung von zwei Jahren und sechs Monaten Haft setzte der Verteidiger die Forderung nach einem Freispruch entgegen.

Das Gericht sah indessen die Angaben der bislang unbescholtenen Solingerin eindeutig durch die zahlreichen Zeugen widerlegt. Besonders schwer wog für die Kammer das gewerbsmäßige Vorgehen und der beträchtliche Vermögensschaden, der den Seniorinnen entstanden war.

Weil die 50-Jährige zudem jedes Unrechtbewusstsein fehlen ließ - sie hatte in ihrem Schlusswort bestritten, nur einen Cent für sich genommen zu haben - wurde die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.