Windhövel: Gerichtsurteil liegt jetzt vor

Stadt will die Fehler beheben.

Haan. Die schriftliche Begrünung des Urteils des Oberverwaltungsgericht Münsters im Normenkontrollverfahren liegt vor. Zur Erinnerung: Einige Bürger hatten das Verfahren, das Bebauungspläne auf seine Rechtmäßigkeit überprüft, angestrebt.

Im Mittelpunkt: die geplante Einkaufspassage Windhövel. Das Gericht hat den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, schreibt aber in seiner Urteilsbegründung unter anderem, dass eine Korrektur der angesprochenen Fehler möglich ist und erklärt die verfolgte Planung innerhalb eines Kerngebiets im Windhövel-Bereich für zulässig.

Bürgermeister Knut vom Bovert sagte auf WZ-Nachfrage, die schriftliche Fassung des Urteils sei wie erwartet ausgefallen. "Wir werden die Fehler sachlich abarbeiten." Die entsprechende Sitzungsvorlage soll am 9. Juni im Planungs- und Verkehrsausschuss eingebracht werden. Die anschließende Beratung könnte bei Einhaltung der Planung am 23. Juni im Stadtrat erfolgen. Das Urteil steht auch im Internet.