Zeugin: „Mit Voodoo zur Prostitution gezwungen“

Zwei Männer wegen Menschenhandel auf der Anklagebank.

Erkrath. Hat sie gewusst, dass sie nach Deutschland kommt, um hier als Prostituierte zu arbeiten? Oder wurde sie mit der Hoffnung auf ein besseres Leben in ein fremdes Land gelockt? Glaubt man der mittlerweile 20-jährigen Frau aus Nigeria, die länger als ein Jahr in einem Erkrather Bordell gewohnt und gearbeitet haben soll, so stimmt beides. Ja, sie habe gehofft, woanders ein neues Leben beginnen zu können. Angeblich habe sie aber auch gewusst, dass man sich - in Europa angekommen — prostituieren müsse.

Die Aussagen der Zeugin sind widersprüchlich. Für die beiden wegen „Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ angeklagten Männer aus Nigeria, die sich derzeit vor dem Wuppertaler Landgericht zu verantworten haben, hängt viel davon ab. Einer von ihnen hatte sich bereits zum Prozessauftakt eingelassen und die Anschuldigungen abgestritten. Er habe lediglich die Reise organisiert und das Geld, das die Frauen hier im Bordell verdient hätten, an deren Angehörige in Nigeria überwiesen. Es soll Drohungen der Männer gegeben haben. Einer der vier Frauen, die in den Zeugenstand geladen sind, soll der Tod der Mutter angedroht worden sein, wenn sie die vereinbarten 50 000 Euro nicht schneller zurückzahle. Die Frauen waren noch vor ihrer Abreise in Nigeria dazu genötigt worden, einen Schwur abzulegen. Die damals 18-jährige Zeugin sprach nun darüber, wie das Voodoo-Ritual ablief.

Man habe sie nackt in ein rotes Tuch gehüllt und sie habe einen Schrein betreten müssen. Zuvor hatte man ihr Blut abgenommen, um es zusammen mit Fingernägeln, Haaren und einem Stück ihrer Unterhose in Papier zu wickeln. Dann habe ein Priester in ihrem Beisein ein Huhn geschlachtet und es blutend um ihren Kopf geschwenkt. Das zerschnittene Herz des Huhn habe das Opfer später — vermischt mit Gin — zu sich nehmen müssen.

Den Versuch ihrer Familie, die vereinbarten 50 000 Euro auf 45 000 herunterzuhandeln, soll der Angeklagte - ins Telefon schreiend — abgelehnt haben. Eher undurchsichtig blieb auch die Frage danach, wie die vier Frauen mit gefälschten Pässen überhaupt einreisen konnten. Die Zeugin will ihren Reisepass nie in der Hand gehabt und dennoch gewusst haben, dass er auf einen anderen Namen ausgestellt worden sei.

Im Hintergrund scheint es etliche Drahtzieher gegeben zu haben, die auch anderen Mädchen ins europäische Ausland verholfen haben. Bevor auch die anderen drei Frauen aussagen, soll die Zeugin weiter befragt werden. Der Prozess wird fortgesetzt.