"Prozesse Dieter" muss für ein Jahr ins Gefängnis
Prozesse-Dieter schwänzt sein Berufungsverfahren.
Düsseldorf/Ratingen. Abwesenheit schützt vor Strafe nicht. Der als Prozesse-Dieter bundesweit bekannte Rentner aus Ratingen hat zwar am Montag sein eigenes Berufungsverfahren geschwänzt, ein Urteil hat das Landgericht trotzdem gefällt. Ein Jahr muss der 77-Jährige ins Gefängnis. Noch ist das Urteil jedoch nicht rechtskräftig. Ob der Rentner noch einmal in Berufung geht, wird sich zeigen.
Seine Ausrede war mehr als fadenscheinig. Schriftlich „entschuldigte“ er sich bei der Richterin mit den Worten: „Wie aus dem vorliegenden Attest für jeden Vollidioten ersichtlich, besteht akute Gefahr für Leib und Leben.“ Die ärztliche Bescheinigung gab an, dass Dieter K. einen Senk-Spreizfuß sowie einen Hallux valgus (Schiefstand des großen Zehes) habe. Ein Telefonat mit dem behandelnden Orthopäden ergab dann auch, dass diese Diagnose kein Grund ist, dem Gericht fernzubleiben.
In dem Berufungsverfahren ging es um ein Urteil aus dem Jahr 2009. Wegen Beleidigung in 44 Fällen wurde er damals zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt. Unter anderem hatte er damals Senatsmitglieder als „impotente Spießer“ und „Idioten“ bezeichnet. In einem Schreiben an das Sozialgericht Essen beschimpfte er die dortigen Richter als „Doppelnullen“.