Reizgasattacke: „Das war kein Schülerstreich“

Nach der Reizgasattacke an der Ratinger Gesamtschule ermittelt die Polizei wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung. Alle betroffenen Schüler sind wieder wohlauf.

Ratingen. Alle Kinder und Jugendlichen, die am Freitagnachmittag nach einer Reizgasattacke in der Martin-Luther-King-Gesamtschule in umliegende Krankenhäuser transportiert wurden, konnten noch am gleichen Tag wieder entlassen werden. Lediglich ein Kind, das schwerer betroffen war, blieb bis Samstag unter ärztlicher Beobachtung.

Viele der 52 Schüler seien auch gar nicht direkt durch die Gaswolke geschädigt, sondern durch Aufregung psychisch belastet gewesen, hieß es am Montag.

In der Schule waren das Reizgas und seine Folgen noch immer Gesprächsthema Nummer eins. „Es herrscht natürlich noch Aufregung“, sagte Schulleiter Michael Kreft, der am Freitag nach den ersten Symptomen sofort die Rettungsdienste alarmiert hatte. Jetzt komme es darauf an zu klären, wer diesen „Dummejungenstreich“ zu verantworten habe. Kreft: „Wir müssen schauen, ob wir ’was herauskriegen. Wir sind aufs Hörensagen angewiesen, aber damit ist es so eine Sache.“

Mit Hörensagen gibt sich dagegen die Polizei nicht zufrieden. „Wir ermitteln wegen des Verdachts auf mehrfache gefährliche Körperverletzung. Das war kein Schülerstreich, sondern eine Straftat“, sagte Polizeisprecher Ulrich Löhe. Deshalb sollen zu dem Vorfall nicht nur die Schülerschaft, sondern auch Lehrer befragt werden, um irgendwelche Anhaltspunkte oder Hinweise auf den oder die Täter zu bekommen.

Welcher Stoff letztlich die Reizungen von Augen und Atemwegen ausgelöst hat, ist weiterhin unklar. Ulrich Löhe: „Wir haben Vermutungen, wissen es aber immer noch nicht.“ Es könne sowohl CS-Reizgas als auch Pfefferspray gewesen sein. Ob sich die Frage überhaupt noch klären lässt, ist fraglich.

Vordringliche Aufgabe der Feuerwehr war es, das betroffene Treppenhaus der Gesamtschule zu lüften. Anschließend waren kaum noch messbare oder auswertbare Spuren vorhanden.

Der Polizeisprecher wies darauf hin, dass handelsübliches Pfefferspray ausschließlich zur Tierabwehr genutzt werden darf.