Sondersteuer für gefährliche Hunde

Rat hat Nachtrag zur Hundesteuersatzung beschlossen.

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Ratingen. Das Amt für Finanzwirtschaft informiert über eine Erhöhung der Hundesteuer sowie die Einführung einer besonderen Besteuerung der Haltung von Hunden gefährlicher Rassen. Einen entsprechenden Nachtrag zur Hundesteuersatzung hat der Rat der Stadt Ratingen inzwischen beschlossen. Die Änderungen werden jedoch erst am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Für die Haltung eines Hundes beträgt die Jahressteuer dann 112 Euro, das sind drei Euro mehr als bisher.

Werden in einem Haushalt zwei Hunde gehalten, werden pro Hund 160 Euro (bisher 138 Euro) fällig. Bei drei oder mehr Hunden sind es 195 Euro pro Hund (bisher 171 Euro). Gleichzeitig wird ein erhöhter Steuersatz für die Haltung von Hunden gefährlicher Rassen gemäß § 3 und bestimmter Rassen gemäß § 10 des Landeshundegesetzes NRW eingeführt. Das Halten solcher Hunde wird künftig mit einem Jahresbetrag in Höhe von 500 Euro pro Hund besteuert. Allerdings kann die Festsetzung auf Antrag mit dem „normalen“ Steuersatz erfolgen, wenn durch eine erfolgreiche Verhaltensprüfung der Nachweis erbracht wird, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

Das Amt für Finanzwirtschaft weist außerdem darauf hin, dass die Hundesteuer für das Jahr 2016 am 1. Juli fällig wird. Sofern kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, wird um rechtzeitige Überweisung unter Angabe des Kassenkontos gebeten. Um Mahnungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollte auf pünktliche Zahlung geachtet werden. Der zu entrichtende Betrag ergibt sich aus dem Jahresbescheid vom 15. Januar beziehungsweise aus einem eventuell später ergangenen Bescheid. Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats steht auf der Homepage der Stadt als PDF-Datei zur Verfügung und kann bei Bedarf ausgedruckt werden. In der nächsten Zeit wird das Amt für Finanzwirtschaft vermehrt Hundesteuerkontrollen durchführen. Diese zusätzlichen Sonderaktionen erfolgen auch in den Abendstunden und am Wochenende. Mit Kontrollen muss auch in Parkanlagen und Außenbezirken gerechnet werden.

Auch bei den tagtäglichen Einsätzen des Ordnungsdienstes wird auf das Vorhandensein von Hundesteuermarken geachtet. Bei Hundehaltern, die keine gültige Steuermarke vorzeigen können, wird überprüft, ob der Hund zur Steuer angemeldet ist. Bei einem Verstoß gegen die Anmeldepflicht droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro je Hund.

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