Gericht sicher: Gatte lauerte seiner Frau auf
Justiz: 57-Jähriger soll seine getrennt lebenden Ehefrau in der Tiefgarage überfallen haben. Am Dienstag wurde er verurteilt.
Wülfrath/Mettmann. 90 Tagessätze à 70 Euro: Zu dieser Geldstrafe verurteilte am Dienstagmorgen das Amtsgericht Mettmann einen Mettmanner Einzelhändler und Journalisten wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 57-Jährige im Sommer 2006 seine getrennt von ihm lebende Frau in einer Tiefgarage an der Schillerstraße überfallen und geschlagen alt.
Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der so Verurteilte kündigte nach der Verhandlung in dem schmucklosen Saal28 der Nebenstelle an der Goldberger Straße Berufung an. Binnen einer Woche muss diese eingelegt werden.
Es war schon der vierte Verhandlungstag - und Richter Ottmar Kirchner bekundete wiederholt das Interesse, die Beweisaufnahme abzuschließen. Drei Zeugen sollten gestern noch einmal dazu beitragen, die Vorkommnisse vom 25. Juli 2006 zu klären. Und aus Sicht des Gerichts ist die Sachlage klar...
Demnach hat der "vor dem Scherbenhaufen seiner Lebensplanung" stehende Mann seiner Frau in einer Tiefgarage am Abend aufgelauert. Nach rund 30 Jahren Ehe hatte sie ihn verlassen. An dem fraglichen Abend soll er sie von hinten gepackt und mit einem harten Gegenstand - vermutlich eine Bratpfanne - geschlagen haben. Auch soll er ihren Kopf auf den Boden der Garage geschlagen haben.
Das laute, laut Zeugen angstvoll klingende Schreien, alarmierte die Nachbarschaft an einem warmen Sommerabend. Eine Frau läuft aus ihrem Garten zu Schillerstraße, dan zur Garageneinfahrt, sieht das ringende Paar, klopft mit einer Gartenschere auf die Rolltür. Das Opfer kann sich losreißen, stürmt mit entblößtem Oberkörper zur Ausfahrt.
Ein weiterer Zeuge beobachtet später, wie ein Ford Focus mit einem dicken Mann am Lenkrad die Garage fluchtartig verlässt. Gegenüber der Polizei wird die Zeugin später aus elf Fotografien auf den Ehemann des Opfers als mutmaßlichen Täter zeigen. Und auch die Geschädigte selber gibt an, dass ihr Mann der Täter sei. Zudem gibt es DNA- und Fingerabdruckbeweise.
Der Beschuldigte weist die Vorwürfe weiterhin zurück. Er sei nicht in Wülfrath, sondern in seinem Mettmanner Redaktionsbüro gewesen. Etwa 90 Minuten nach der Tat wurde er von Polizeibeamten verhört. Sein Wagen - ein Focus - stand in der Tiefgarage am Jubiläumsplatz. Der Auspuff sei kalt gewesen. Sein Anwalt sah "erhebliche Ungereimtheiten".
Er zweifelte, dass die Zeugin tatsächlich hätte Schreie hören können. Außerdem habe sein Mandant keine Verletzungen gehabt, "die es bei einem Kampf aber hätte geben müssen". Und so könne zwar nicht bewiesen, aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass "alle Zeugen zusammengewirkt haben oder die Geschichte gestellt war". Sein Mandant sei nicht der Täter.
Der Vertreter der Nebenklägerin forderte im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe. Er skizzierte die Tat als die Rache eines von Egomanie und Brutalität getriebenen Mannes. "Das hätte auch ganz anders ausgehen können."
Nicht vorbestraft und unter emotionalem Druck: Diese Aspekte hielt das Gericht dem Angeklagten zu Gute - und beließ es für eine "geplante Tat" bei der Geldstrafe. Fortsetzung folgt...