Halfmann-Verfahren: Investor Clees zieht seine Klage zurück

Stadt muss keinen Schadenersatz bezahlen.

Wülfrath. Vorläufiges Ende im so genannten Halfmann-Verfahren: Investor Uwe Clees unterliegt im Berufungsverfahren gegen die Stadt Wülfrath. Auch in zweiter Instanz sah das Gericht keinerlei Ansprüche, um Schadenersatz gegen die Stadt Wülfrath in Höhe von rund 235000 Euro geltend zu machen. Uwe Clees zog die Klage zurück und muss zusätzlich sämtliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten tragen.

Zur Historie: Im Dezember 2004 verklagte Uwe Clees die Stadt Wülfrath auf Schadenersatz in Höhe von 235194,27 Euro. Nach Auffassung von Clees sei die Stadt Wülfrath vertraglich verpflichtet gewesen, ihm im Jahre 1986 einen Teil des Halfmann-Geländes zu übertragen. Da die Stadt sich bisher geweigert habe, ihrer angeblichen Verpflichtung auf Übertragung von Teilen des Halfmann-Geländes nachzukommen, müsse er nun den Schaden per Gerichtsverfahren geltend machen. Mit dieser Begründung scheiterte er in der erstenInstanz vor dem Landgericht Wuppertal, wo seine Klage im Juni 2006 in vollem Umfang abgewiesen wurde.

Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf versuchte Uwe Clees, seinen Anspruch mit einer Vielzahl von Zeugen zu beweisen. Wobei keiner der Zeugen - ein ehemaliger Stadtdirektor, ein ehemaliger Beigeordneter und ein ehemaliger Fraktionsvorsitzender - seine Geschichte bestätigen konnte. Auf dringendes Anraten des Oberlandesgerichts Düsseldorfs nahm Uwe Clees seine Berufung zurück. Red