Ratingen: Patient im Rettungswagen bestohlen
Auf der Fahrt ins Krankenhaus stahl der Sanitäter 50 Euro. Neun Monate Bewährungsstrafe für „hässliches Verbrechen“.
Ratingen/Düsseldorf. "Es ist ein sehr hässliches Verbrechen." Der Vorsitzende der Berufungskammer am Düsseldorfer Landgericht fand am Mittwoch deutliche Worte. Ein 45 Jahre alter Feuerwehrmann der Stadt Ratingen hatte im August 2006 einen betrunkenen Patienten bestohlen.
Er hatte dem Mann während der Fahrt zum Marienkrankenhaus einen 50-Euro-Schein aus der Geldbörse genommen. Das Gericht verhängte dafür eine Bewährungsstrafe von neun Monaten - und bestätigte damit das Urteil des Amtsgerichts Ratingen.
Bei der Tat war der Sanitäter von seinem Kollegen beobachtet worden, der am Steuer des Rettungswagen saß. Der 29-Jährige stellte seinen Kollegen sofort zur Rede. "Gib das Geld zurück", forderte er den Transportführer auf. Dem 45-Jährigen blieb nichts anderes übrig, als dem Klinikpersonal das Geld auszuhändigen.
"Ich habe behauptet, dass der Patient das Geld im Wagen verloren hatte", sagte der Angeklagte gestern. Ansonsten zeigte der Brandmeister, der seit mehr als 25 Jahren bei der Feuerwehr arbeitet, relativ wenig Unrechtseinsicht. "Die Strafe ist nicht angemessen."
Denn er könne sich die Tat überhaupt nicht erklären. Er habe gar nicht wahrgenommen, was er aus der Geldbörse genommen habe. "Ich habe die Krankenkassenkarte für die Aufnahme in der Klinik gesucht."
Als er von seinem Kollegen zur Rede gestellt wurde, soll er sogar gesagt haben: "Wir geben den Schein in die Gemeinschaftskasse - wir müssen den Patienten bestimmt noch häufiger fahren." Sein Kollege war darüber so empört, dass er dem Angeklagten riet, den Vorfall seinem Vorgesetzten zu melden. Seitdem ist der Beamte vom Dienst suspendiert, ein Disziplinarverfahren läuft ebenfalls.
Im Prozess hatte der 45-Jährige mehrfach betont, dass er bei der Tat nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sein müsse. Schließlich habe er einen jahrelangen Scheidungskrieg hinter sich. Den eigens für die Verhandlung bestellten Gutachter konnte er davon allerdings nicht überzeugen.
Schließlich war der Feuerwehrmann noch in der Lage, die Versorgung des Patienten ordnungsgemäß durchzuführen. "Einen Ansatz für eine seelische Störung ließ sich nicht erkennen", sagte der Mediziner.
Das Gericht betonte, dass der Mann seine Stellung als Helfer in der Not missbraucht habe. "Wer in einem Rettungswagen transportiert wird, muss sich darauf verlassen können, nicht bestohlen zu werden", sagte der vorsitzende Richter.