Ratingen: Streit legt Baustelle lahm

Baufirma fordert Zahlungen, die Stadt verweigert sie. Jetzt müssen Gerichte die Sache klären.

Ratingen. Der Bau des Regenrückhaltebeckens an der Dechenstraße neben der Eissporthalle steht offenbar unter keinem günstigen Stern: Erst gab es Ärger beim Aushub der riesigen Auffangwanne, als die Grünen giftige Altlasten im Erdreich vermuteten und die Gewerbeaufsicht nach West schickten - ohne Resultat. Jetzt liegt die Baustelle erneut still, weil sich Stadt und der Generalunternehmer um ausstehende Zahlungen streiten.

Die Firma UWA (Umwelttechnik Wasser Abwasser GmbH) aus Minden hat in mehreren Schreiben an die Stadt die "überfällige" Zahlung von 700.000 Euro für vertraglich vereinbarte und erbrachte Leistungen gefordert. Helmut Schumacher, zuständiger Projektleiter bei UWA, erklärte gegenüber unserer Zeitung, dass insgesamt offene Leistungen in Höhe von über einer Million Euro aufgelaufen seien.

Aus seiner Sicht liegt der Schwarze Peter bei der Stadt Ratingen, die die vertraglich vereinbarten Zuschläge nicht anerkenne. Qualitativ sei an der Arbeit von UWA nichts zu bemängeln, das hätte auch das eingeschaltete Ingenieurbüro bestätigt, so Schumacher.

In Schreiben an Bürgermeister und Tiefbauamt setzte das Mindener Unternehmen eine letzte Zahlungsfrist bis Wochenmitte. Sollte die Stadt nicht zahlen, will man zum 1. April den Vertrag kündigen und die Baustelle räumen. "Dann klagen wir den gesamten Werklohn ein", sagte Schumacher. Das würde die Stadt noch teurer kommen.

Baudezernent Ulf-Roman Netzel wollte dazu keinen Kommentar abgeben. "Zu solchen Vertragsangelegenheiten werde ich nichts sagen." Er bestätigte, dass der Betrieb auf der Baustelle seit 14 Tagen ins Stocken geraten sei. "Wir werden dafür sorgen, dass es zu keinem Stillstand kommt oder ihn auf ein Minimum begrenzen."

Bürgermeister Harald Birkenkamp geht davon aus, dass sich die Gerichte mit dem Fall beschäftigen werden. "Es bestehen sehr große Differenzen zwischen der Stadt und der Firma UWA", sagte er. Welcher Art, das wollte er im Blick auf eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht präzisieren.

Dem Vernehmen nach ist die Stadt mit der Ausführung der Bauarbeiten nicht zufrieden, auch die Höhe der Nachforderungen soll angezweifelt werden. So gilt die ausstehende Zahlung quasi als Faustpfand.