Ratingen/Texel: Deutsche Ermittler noch nicht an Bord

TödlicherUnfall: „Die Niederländer haben kein Ersuchen gestellt“, erklärt Staatsanwalt Mocken.

Ratingen. "Bisher haben die niederländischen Kollegen weder ein Rechtshilfeersuchen noch ein Strafverfolgungsübernahmeersuchen gestellt", erklärte gestern der Düsseldorfer Staatsanwalt Johannes Mocken. Will heißen: Die Holländer machen’s (noch) alleine. Der Strafrechtler bezog sich damit auf den tödlichen Unfall, den zwei Ratinger (20 und 21 Jahre alt) vor knapp zwei Wochen auf der Nordseeinsel Insel Texel verursachten.

Zur Erinnerung: An jenem folgenschweren Sonntagabend verlor der 20-Jährige in einer Kurve die Kontrolle über seinen Wagen, raste auf den Radweg und erfasste dort die 17-jährige Afira Hof auf ihrem Fahrrad. Die junge Frau starb noch an Ort und Stelle. Statt sich um das Opfer zu kümmern, flüchteten die Ratinger, wurden später allerdings von der Polizei gefasst.

Bei der Festnahme stellte sich obendrein heraus, dass der Amokfahrer alkoholisiert war. Seitdem sitzt er in den Niederlanden in Haft, sein Beifahrer wurde auf freien Fuß gesetzt. Die Staatsanwaltschaft in Alkmaar hat den Fall übernommen. Wie hoch das Strafmaß ausfällt, hängt vor allem davon ab, ob er nach niederländischem oder deutschem Recht verurteilt wird. Dazu müsste jedoch besagtes Ersuchen in Deutschland gestellt werden.

Unabhängig davon hat sich Mocken mit dem Vorgang befasst: "Es kommt darauf an, wie viel Staub der Fall dort aufgewirbelt hat. Und das war einiger. Von daher ist es nahe liegend, dass die Niederländer den Fall behalten." Würde der Ratinger nach dortigem Recht bestraft, könnte die Verurteilung allerdings etwas laxer ausfallen als in Deutschland. Mocken: "Zunächst kommt es aber darauf an, ob der 20-Jährige schon etwas auf dem Kerbholz hat, oder ob er Ersttäter ist. Davon hängt sowohl bei uns als auch in Holland ab, ob eine Bewährungsstrafe fällig wird oder er tatsächlich in Haft muss."

Sollte der 20-Jährige übrigens nach niederländischem Recht verurteilt werden, kann er in Deutschland nicht mehr belangt werden. "Das ist im Schengen-Vertrag festgelegt: Niemand kann wegen einer Strafsache zweimal verurteilt werden."