27-Jähriger zu fast vier Jahren Haft verurteilt
Viersen. Der angeklagte 27-Jährige, den die Wachtmeister aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal A 32 brachten, zeigte sich vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht sofort geständig. Bereits im Ermittlungsverfahren bei der Polizei hatte der Hartz-IV-Empfänger alle Anklagevorwürfe zugegeben und zugleich Mittäter belastet.
Die Anklageschriften, die die Staatsanwältin verlesen musste, waren beachtlich. Es dauerte 45 Minuten, bis alle 40 Tatvorwürfe vorgetragen waren. Der Angeklagte aus Viersen, der die zahlreichen Straftaten alle unter schwerem Suchtdruck begangen hat, verfolgte die Verlesung mit unbewegter Miene.
Aus dem psychiatrischen Gutachten wurde bekannt, dass der 27-Jährige jahrelang täglich Cannabis, Amphetamine und am Wochenende Kokain konsumiert hatte. Täglich habe er für Drogen 50 Euro ausgegeben, hatte er zugegeben. Die Staatsanwältin hielt ihm die einzelnen Taten vor. So war er 2016 an mehreren nächtlichen Einbrüchen in Viersener Gaststätten und in den Räumen dann am Aufbruch der Geld- und Spielautomaten beteiligt. Diese Taten wertet der Gesetzgeber als besonders schweren Diebstahl. Aber der Dieb stahl auch wertvolle Kelche aus einer Kirche und Laptops aus einer Schule. Und der Autofahrer, der keinen Führerschein besaß, schraubte in mehreren Fällen die Kennzeichen von fremden Fahrzeugen ab, befestigte sie an seinem Wagen. Anschließend setzte sich der Viersener hinters Steuer und fuhr ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherung durch die Straßen von Viersen und Mönchengladbach. Oft wurde er bereits am folgenden Tag von der Polizei erwischt. Etwa achtmal wurde er ohne Fahrerlaubnis geschnappt.
Laut Anklage muss er auch die Verantwortung für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr übernehmen. In einem Fall war es zu einem Zusammenstoß mit einer Fußgängerin gekommen, die auf dem Wagen des 27-Jährigen landete. Doch der Fahrer reagierte nicht, bis das Unfallopfer vom Autoblech herunter gefallen war.
Der Angeklagte zeigte sich nicht nur geständig, sondern auch therapiewillig. Am Ende verurteilte das Schöffengericht ihn zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Außerdem muss er vier Jahre lang auf eine Fahrerlaubnis verzichten.