Bürger können sich zu Bahnlärm äußern
Das Eisenbahn- Bundesamt beteiligt die Öffentlichkeit und hat einen Fragebogen entwickelt.
Kreis Viersen. Wie sehr fühlen Sie sich durch Schienenverkehrslärm an Ihrem Ort gestört? Welche Geräusche des Eisenbahnfahrbetriebes stören Sie besonders? Ist Ihnen aufgefallen, dass Güterzüge im Fahrbetrieb durch technische Maßnahmen am Zug in den letzten Jahren leiser geworden sind? Das sind drei von insgesamt zwölf Fragen, die die Anwohner von Bahnstrecken jetzt beantworten sollten. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung seiner Lärmaktionsplanung gestartet. „Bis zum 25. August 2017 kann sich die Öffentlichkeit nun an der Lärmaktionsplanung beteiligen“, erklärte eine Sprecherin der Behörde. Der aus der Umfrage hervorgehende Lärmaktionsplan soll im kommenden Jahr veröffentlicht werden. „Auf der Grundlage dieser Auswertung und der Belastungsanalyse können langfristig Maßnahmen angeregt werden, um die Lärmbelastung zu senken“, heißt es beim Bundesamt.
Mehr als 28 000 Einwohner der Stadt Viersen gelten nach einer Berechnung des Eisenbahn-Bundesamtes als nachts vom Bahnlärm belastet. Ganztags gelten andere Richtwerte, sind es immer noch mehr als 16 000 Frauen, Männer und Kinder. Die Züge sind, so schätzt die Bonner Behörde, auch in 35 Schulgebäuden zu hören.
In Nettetal sind es knapp 10 000 Einwohner, die nachts Schienenlärm mitbekommen. Ganztags zählt das Eisenbahn-Bundesamt knapp 5400 Nettetaler, die mit Pegeln von mehr als 65 Dezibel (A) belastet werden, davon 100 in der höchsten Stufe (mehr als 75 Dezibel). Allerdings: Lärmmessungen fanden für die Kartierung nicht statt. Es handelt sich um gerechnete Werte. Nach Angaben des Eisenbahn-Bundesamtes wurden dazu Informationen über das Gelände, die vorhandenen Gebäude, Einwohner, gleisbezogene Daten zum Zugverkehr, zu den Zugarten und der Geschwindigkeit verarbeitet.
Der Fragebogen lässt sich direkt online ausfüllen. Abrufbar ist er auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de. Alternativ kann er auch ausgedruckt und per Post ans Eisenbahn-Bundesamt geschickt werden. Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam.
Anfang nächsten Jahres soll Teil A des Lärmaktionsplans veröffentlicht werden. Er enthält auch vorhandene und geplante Maßnahmen des Bundes zur Lärmminderung im Schienenverkehr. Vom 24. Januar bis 7. März 2018 können Bürger, Lärmschutzvereinigungen, Kommunen und weitere Einrichtungen, die von Schienenlärm betroffen sind, eine Rückmeldung zum Lärmaktionsplan geben. Die Ergebnisse werden im endgültigen Lärmaktionsplan („Teil B“) berücksichtigt. Er soll voraussichtlich Mitte kommenden Jahres veröffentlicht werden. Alle fünf Jahre soll der Lärmaktionsplan künftig aktualisiert werden, das erste Mal 2023.