Angeklagter bestreitet Vergewaltigung

Der Mann soll an Rosenmontag eine stark alkoholisierte 65-Jährige vergewaltigt haben.

Foto: Geef

Viersen. Dem Asylbewerber Bachir D. wird vorgeworfen, im Februar eine stark alkoholisierte 65-Jährige in Viersen zweimal zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Durch Hilferufe aufmerksam gewordene Passanten riefen die Polizei, die den Angeklagten noch auf der Geschädigten liegend antraf. Trotz eines Warnschusses flüchtete er, Schneespuren führten die Beamten zu seinem Versteck. Gestern sagte der Angeklagte mithilfe eines Dolmetschers vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Mönchengladbach aus.

Der Angeklagte sagte, er habe bei seiner Einreise einen falschen Namen sowie ein falsches Herkunftsland angegeben: Sein Name sei Baini S., er stamme aus Angola (nicht aus Genea) und sei auch nicht im August 1997 geboren, sondern im April 2001. In dem Asylheim sei Alkoholkonsum verboten, daher habe er regelmäßig Bier gekauft und in einem Park getrunken. Einige Tage vor der Tat habe die Geschädigte, die sich als Annelie vorgestellt habe, ihn angesprochen. Sie hätten sich unterhalten, Bier getrunken und geküsst. Ein paar Tage später habe er sie im Park wiedergesehen, nach mehreren Bieren sei es dort zum Geschlechtsverkehr zwischen ihnen gekommen.

Am Tatabend des Rosenmontags habe er die bereits stark alkoholisierte Annelie zufällig in Viersen getroffen. Im Park sei es erneut zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen. Anschließend hätte sie ihm vorgeschlagen, zu ihr nach Hause zu gehen, sie wohne in der Nähe. Auf dem Weg habe sie immer wieder etwas auf Deutsch geschrien, was er nicht verstanden habe. Schließlich habe sie auf einem Rasenstück uriniert, danach erneut Geschlechtsverkehr mit ihm gewollt. Er habe jedoch gesagt, sie solle bis zu Hause warten. Ihre Hose sei noch nicht wieder hochgezogen gewesen, sie habe an seinem Gürtel und Hosenverschluss gezogen. Als sie hingefallen sei und er versucht habe, ihr aufzuhelfen, sei er ebenfalls hingefallen. In dieser Situation sei ein Wagen herangerast gekommen und er aus Angst geflohen.

Seine Blutprobe ergab 1,64 Promille sowie eine geringe Cannabis-Menge. Ein forensisches Altersgutachten schätzt ihn zudem als über 21-jährig ein. Die Aussage des Opfers wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit sowie des Angeklagten gehört. Ein Attest bescheinigt der Frau eine erhebliche psychische Belastung. Anschließend stellte die Kammer einen hinreichenden Tatverdacht dahingehend fest, dass Bachir D. die Geschädigte am Tatabend in zeitlichem und örtlichem Abstand zweimal brutal vergewaltigte. Dies und die plausibel begründete Altersangabe der Jugendgerichtshilfe nötigte die Kammer zur Weiterleitung des Verfahrens an das Landgericht. Dort soll der Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.