Integrationsrat fordert kommunalesWahlrecht für alle Ausländer
Bisher dürfen nur EU-Bürger die Kommunalpolitik mitbestimmen.
Viersen. Es war ein Papier mit erschreckenden fachlichen und rechtlichen Fehlern, das dem Viersener Integrationsrat in seiner jüngsten Sitzung zum Beschluss vorlag. Im Kern sollten sich die Mitglieder des Gremiums mit einer „Kampagne zum kommunalen Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten in NRW“ beschäftigen.
Bevor die Vertreter des Integrationsrats zur Abstimmung schritten, ließen sie sich noch einmal von Erkan Zorlu vom Landesintegrationsrat über die aktuelle Situation informieren. Zorlu erinnerte daran, dass derzeit in deutschen Städten und Gemeinden nur EU-Ausländer das kommunale Wahlrecht genießen. „Die Niederlande gewähren seit 1985 allen Ausländern, die seit mindestens fünf Jahren im Land leben, das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene“, so Zorlu. „Der Landtag NRW hat eine Kommission zur Reform der nordrhein-westfälischen Verfassung eingerichtet, die sich im Frühjahr mit der Thematik befassen wird. Wir fordern den Landtag auf, im Rahmen dieser Novellierung politische und rechtliche Lösungsansätze zur Änderung des kommunalen Wahlrechts zu finden.“ Schließlich müsse er als Nicht-EU-Ausländer auch in Deutschland Steuern zahlen: „Dann will ich auch hier, wo ich lebe, das Recht haben, zu wählen.“ In mehr als 40 NRW-Städten hätten die jeweiligen Räte bereits Beschlüsse für eine Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Ausländer gefasst. Zorlu: „Das wollen wir auch in Viersen erreichen.“ Anschließend legte Vorsitzende Züleyha Tok dem Viersener Integrationsrat ein Papier zur Abstimmung vor, das Dr. Frank a Campo, FDP-Ratsherr sowie Mitglied des Integrationsrats, an manchen Stellen als „rechtlich ausgesprochen problematisch“ bezeichnete.
So sollte laut Vorlage bereits durch den Integrationsrat beschlossen werden, dass sich der Rat der Stadt Viersen dem Antrag anzuschließen habe. Mehr noch: Bürgermeisterin Sabine Anemüller und die Mitglieder des Rates sollten durch den Beschluss verpflichtet werden, „sich landesweit in allen relevanten Gremien für die Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen“.
Hier hatte a Campo Bedenken: „Ich unterstütze im Prinzip ein kommunales Wahlrecht für alle Ausländer. Aber diesem Antrag kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen.“ Der Integrationsrat könne weder für den Stadtrat noch für die Bürgermeisterin bindende Beschlüsse fassen. Ähnlich argumentierte auch CDU-Ratsherr Dr. Jürgen Moers, Integrationsratsmitglied seiner Partei: „Einerseits kann dieser Integrationsrat nicht für den Stadtrat und die Bürgermeisterin entscheiden, andererseits kann ich das Papier aber auch in seinem zentralen Punkt nicht mittragen. Das Wahlrecht, das in Deutschland ein extrem hohes und zentrales Gut ist, ist an die Staatsbürgerschaft gekoppelt. Wir haben das kommunale Wahlrecht auf alle EU-Bürger erweitert, da uns mit diesen Ländern eine Wertegemeinschaft verbindet. Es ist für jeden hier lebenden Menschen möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen und damit aktiv und passiv sein Wahlrecht auszuüben.“
Gegen die Stimme von Moers beschloss der Integrationsrat anschließend eine „Resolution“ zugunsten einer Veränderung des Wahlrechts, verbunden mit der „Bitte“ an den Viersener Stadtrat, dies zu unterstützen. Die anderen Punkte wurden gestrichen, eine grundsätzliche rechtliche Prüfung soll dem Rat ebenfalls vorgelegt werden.