Arge-Betrug: Haftstrafe für Kempener

Prozess: Gartenbau- Unternehmer muss für drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.

Kempen/Krefeld. Im Prozess gegen den ehemaligen Kempener Gartenbau-Unternehmer Mark D. (Name geändert) ist ein Urteil gefallen: drei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. In der Begründung sprach die Richterin von einem "hoch sozial schädlichen Verhalten" des Angeklagten.

In sechs Fällen von gewerblichem Betrug musste sich D. vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Krefeld verantworten. Er soll sich innerhalb von vier Jahren Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld II erschlichen haben, obwohl er in dieser Zeit ein Gewerbe führte. Die Arge habe er so um 25000Euro betrogen (die WZ berichtete).

"Der Täter ist überführt", sagte der Staatsanwalt gestern in seinem Plädoyer nach Abschluss der Beweisaufnahme. Der Betrug in sechs Fällen gelte als nachgewiesen. Das Gewerbe sei zwar auf den Namen der Mutter angemeldet gewesen, jedoch sei Mark D. als Inhaber in Erscheinung getreten, die Einnahmen flossen auf sein Konto. "Der Angeklagte war es, der faktisch das Gewerbe geführt hat."

Eine Arge-Mitarbeiterin bestätigte, dass D. keine Einkünfte angegeben habe. Es sei laut Staatsanwaltschaft allerdings davon auszugehen, dass der Angeklagte "über ausreichend Einkünfte verfügte, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten". Der Staatsanwalt: "Es fällt schwer, Punkte für den Angeklagten zu finden."

Einig waren sich Staatsanwalt und die Verteidigerin des Angeklagten darin, dass es "löblich" sei, nach einer abgesessenen Haftstrafe wieder zu arbeiten. Aber dann auch gleich wieder mit dem Betrug fortzufahren, "das ist dreist und muss hart bestraft werden", so der Staatsanwalt. Der Angeklagte sei sehr planvoll vorgegangen.

Er sprach sich dagegen aus, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. "Der Angeklagte hat sich als Bewährungsversager gezeigt."

Das sah die Verteidigung anders und bat Richterin und Schöffen, "eine milde, gerechte Strafe - ausgesetzt zur Bewährung" zu finden. Dennoch gestand auch die Anwältin ein, dass der Fall klar auf der Hand liege. Als mildernde Umstände machte sie geltend, dass Mark D. sich seit Februar diesen Jahres in einem festen Anstellungsverhältnis befinde und die Unterhaltsschulden bei seiner Ex-Frau für den gemeinsamen zwölfjährigen Sohn fast beglichen seien. Eine Zahlung eines Auftraggebers in Höhe von über 10000 Euro stehe noch aus.

Das erklärte auch der Angeklagte selbst: "Ich bin dabei, den Schaden wieder gut zu machen." Zuvor hatte er die Schuld von sich gewiesen und den unglücklichen Verlauf seines Lebens für sein Handeln verantwortlich gemacht: früh ein uneheliches Kind, Hauptschule und Lehre abgebrochen, Tod des Vaters und finanziell schlimme Lage der Mutter. "Ich wusste selber teilweise nicht ein und aus", sagte er. Seine finanzielle Lage bezeichnet er als "katastrophal". D. war schon früher strafrechtlich auffällig. Unter anderem wegen räuberischer Erpressung. Zwei Freiheitsstrafen hat er schon abgesessen.