Berufskolleg: Räuber bekommen lange Haftstrafen

Täter müssen fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Die beiden jungen Männer waren bereits vorbestraft.

Kempen/Krefeld. Vor der Strafkammer des Landgerichtes Krefeld wurden gestern die Urteile gegen Felix M. aus Kempen und Marco I. aus Kerken verhängt. Fünf Jahre und sechs Monate müssen die beiden vorbestraften Täter in Haft.

Die 22 und 24 Jahre alten Männer sollen im April 2011 auf dem Parkplatz des Berufskollegs Kempen eine Gruppe von Jugendlichen bedroht und ausgeraubt haben. „Portemonnaies und Handys her, sonst gibt es was auf die Fresse“, soll einer der Verurteilten zu den Opfern gesagt haben.

Einer der Jugendlichen weigerte sich und es kam zu einer Rangelei, die Felix M. mit einem gezielt gesprühtem Schwall auf der Reizgasdose beendet haben soll.

„Wir waren zugedröhnt“, rechtfertigte Marco I die Tat. Die Zeugen hatten davon allerdings nichts bemerkt. Widersprüchlich waren auch die Aussagen zum Tatmotiv. „Ganz spontan“, wollen die beiden gehandelt haben, hatten jedoch in ihren Rucksäcken die Schals und das Reizgas schon dabei.

Der psychologische Gutachter sah keinen Einfluss von Suchtmitteln auf die Tat. „Alkohol und Cannabis haben nicht zur Tat geführt“, stellte der Facharzt fest. Auch eine Suchtproblematik sei bei keinem der Angeklagten zu erkennen.

Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass die beiden jungen Männer nicht spontan gehandelt hatten. Das griff auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer auf. „Die Angeklagten waren auf der Suche nach Opfern, nach einer günstigen Gelegenheit.“ Für die Staatsanwältin war die Tat ein schwerer Raub. Sie forderte sechs Jahre Haft für beide Angeklagten.

Der Anwalt von Felix M. wies darauf hin, dass Reizgas nicht mit einem Messer oder einer Pistole verglichen werden könne. Der Einsatz des Reizgases habe nur geringe Folgen gehabt. Außerdem sei der Raub spontan verübt worden.

Deshalb forderte der Anwalt eine Bewährungsstrafe von unter zwei Jahren. Auch der Verteidiger von Marco I. plädierte für eine Bewährungsstrafe. „Das war eher ein Fall von Abzocken oder Abziehen, wie es ihn bei Jugendlichen gibt“, sagte der Anwalt.

Die Angeklagten zeigten in ihren Schlussworten nochmals Reue: „Wir haben einen Fehler gemacht, den wir sehr bereuen“, sagte Marco I.