Blutbad von Schwalmtal: Gutachter spricht sich für Psychiatrie aus

Mönchengladbach. Im Prozess um das Blutbad von Schwalmtal hat sich ein Gutachter für die Unterbringung des 72- jährigen Angeklagten in der Psychiatrie ausgesprochen. Der Essener Psychiater Norbert Leygraf bescheinigte dem geständigen Rentner am Dienstag vor dem Landgericht Mönchengladbach "eine bestimmte Sorte von Wahnhaftigkeit".

Die altersbedingte Persönlichkeitsstörung werde "mit hoher Wahrscheinlichkeit" fortbestehen und sich verschärfen, so dass in Zukunft weitere Menschen Opfer des Rentners werden könnten. Die Fähigkeit, Unrecht einzusehen, fehle ihm aber nicht.

Der Angeklagte aus Unna hatte gestanden, im August 2009 im niederrheinischen Schwalmtal zwei Rechtsanwälte und einen Immobilien- Gutachter erschossen zu haben. Sie sollten den Wert des Hauses ermitteln, das der Tochter des Rentners und ihrem Ex-Mann gehörte. Es sollte nach einem jahrelangen Streit der geschiedenen Eheleute zwangsversteigert werden.

Der Angeklagte leidet nach Angaben Leygrafs an einer "altersbedingten Störung", wobei es sich aber nicht um Demenz oder Alzheimer handele. Bei ihm müsse man von einer "stärkergradigen Herabsetzung des Steuervermögens" ausgehen". Ein Gericht kann laut Strafgesetzbuch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen, wenn vom Täter infolge seines Zustands weitere Taten zu erwarten sind und er deshalb als für die Allgemeinheit gefährlich gilt.

Ein weiterer Psychologe, der schon 2006 den Auftrag für ein Gutachten bekommen hatte, beschrieb den Rentner als "depressiv, labil, unruhig und klageselig", mit einer Neigung, die Schuld auf andere zu projizieren. Bei einem Hausbesuch vor einem Jahr habe er eine rapide Verschlechterung seines Zustands ausgemacht, sagte der Gutachter Martin Deis. Er habe deshalb empfohlen, den Mann von den Familienkonflikten ganz fernzuhalten.

Die Plädoyers in dem Prozess sind am kommenden Montag (12. April) vorgesehen. Das Urteil könnte noch diesem Tag oder am 13. April gesprochen werden.