Die Corona-Fallzahlen steigen; ebenso die Totenzahl. Intensivbetten werden knapp. Jetzt reagiert der Kreis mit schärferen Maßnahmen Kreis Viersen verschärft Corona-Maßnahmen

Kreis Viersen · Aufgrund der im Kreis weiter stark steigenden Anzahl von Corona-Patienten und der leider auch wachsenden Zahl an Corona-Toten, hat sich Landrat Dr. Andreas Coenen entschieden, eine Reihe von Schutzmaßnahmen zu beschließen, die noch über den von Bund und Ländern verfügten Lockdown hinausgehen.

 Die Maskentragepflicht im Kreis wird verschärft.

Die Maskentragepflicht im Kreis wird verschärft.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Erlaubnis dafür erhält der Landrat aus der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die weitere Maßnahmen gestattet, wenn Kreise einen Inzidenzwert von über 200 erreichen. Diesen Wert hatte der Kreis bereits am Montag überschritten. Aktuell liegt der Wert bei 244. Eine entsprechende, mit den Städten und Gemeinden abgestimmte Allgemeinverfügung tritt in Kraft, sobald das Land sein Einvernehmen erteilt hat.

Die Maßnahmen im Überblick: Die Anzahl der gleichzeitig in Handels- und Dienstleistungseinrichtungen mit Kundenverkehr anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche nicht übersteigen. Soweit sichergestellt ist, dass einzelne Kundinnen und Kunden jeweils in einzelnen, räumlich vollständig abgetrennten Bereichen bedient werden, so verbleibt es jeweils bei der Regelung des § 11 Abs. 1 CoronaSchVO. Verantwortlich sind die Inhaberinnen und Inhabern.

Im betrieblichen Zusammenhang ist innerhalb geschlossener Räumlichkeiten, in denen mehr als eine Person anwesend ist, mindestens eine Alltagsmaske, vorzugweise eine solche mit höherer Schutzklasse (z.B. FFP 2 Maske) zu tragen, soweit es sich nicht um Personen handelt, die demselben Haushalt angehören. Der Arbeitgeber hat auf die Einhaltung dieser Regelungen hinzuwirken. Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, gelten die diesbezüglichen Regelungen der CoronaSchVO entsprechend. In gut durchlüfteten Werkshallen kann für körperlich anstrengende Arbeiten auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, wenn sichergestellt ist, dass zu anderen Personen dauerhaft ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird.

Bei gemeinsamen Fahrten in Fahrzeugen ist mindestens eine Alltagsmaske, vorzugsweise eine solche mit höherer Schutzklasse (z.B. FFP 2 Maske) zu tragen, wenn Personen aus verschiedenen Haushalten anwesend sind. Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, gelten die diesbezüglichen Regelungen der CoronaSchVO.

In Alten- und Pflegeheimen sowie in der ambulanten Pflege hat jeder, der Kontakt mit den Bewohnerinnen und Bewohnern oder dem pflegenden Personal hat, FFP-2-Masken oder solche mit höherer Schutzklasse zu tragen. Die Alten- und Pflegeheime sind im Rahmen ihrer Kapazitäten verpflichtet, bei den Besucherinnen und Besuchern vor dem Besuch einen PoC-Antigen-Test durchzuführen.

In Räumlichkeiten, die der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde gem. § 1 des Heilpraktikergesetzes befugt sind, dienen, sind von den dort tätigen Personen FFP2-Masken oder solche mit höherer Schutzklasse zu tragen. Davon sind auch Apotheken umfasst. Verantwortlich sind die Inhaberinnen und Inhabern.

An standesamtlichen Trauungen dürfen nicht mehr als fünf Personen, an Trauerfeiern und Beerdigungen nicht mehr als 25 Personen teilnehmen.

Verbunden mit den steigenden Coronafallzahlen ist die hohe Auslastung an Intensivbetten in den Kreis-Krankenhäusern. Langsam wird es knapp. Der Rettungsdienst hat zunehmend Schwierigkeiten, im Notfall Patienten in einem Krankenhaus im Kreis unterzubringen, weil die Kapazitäten in den Kliniken erschöpft sind, heißt es in einer Mitteilung der Kreispressestelle. Die Leitstelle muss bereits nach freien Plätzen für Notfallpatienten in Nachbarkreisen und -städten suchen. Landrat Dr. Andreas Coenen appelliert deshalb an alle Bürger, geplante Kontakte über die Weihnachtstage noch einmal zu überdenken. Gleichzeitig fordert der Landrat vom Bund die Schaffung von finanziellen Anreizen für alle Krankenhäuser, damit auch im Regelbetrieb auf Normalstationen Plätze für Corona-Patienten freigehalten werden können. Aktuell werden 95 Menschen stationär behandelt, acht unter Beatmung auf Intensivstationen.

Dem Kreis wurden am Mittwoch 176 Neuinfektionen bekannt. Damit gelten 1072 Personen als infiziert. Zehn weitere Personen sind an der Corona-Krankheit gestorben: Ein 92-jähriger Mann aus Willich, eine 94-jährige Frau aus Niederkrüchten, eine 93-jährige Frau aus Nettetal, eine 71-jährige Frau aus Kempen sowie eine 90-jährige Frau, eine 86-jährige Frau, eine 79-jährige Frau, ein 83-jähriger Mann, ein 90-jähriger Mann und ein 93-jähriger Mann, alle sechs aus Viersen. Die Zahlen der Kommunen: Kempen 130, Tönisvorst 104, Willich 140, Grefrath 57, Nettetal 159, Brüggen 28.