Die Hundesteuer steigt

Die Hundehalter werden in Kempen zur Kasse gebeten. Das hat der Ausschuss neben anderen Gebührenerhöhungen beschlossen.

Kempen. Dass die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer steige müssen, hatten die Fraktionen bereits in den Haushaltsberatungen für dieses Jahr festgestellt.

Nun hat der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Erhöhungen beschlossen. Teurer wird dazu die Hundesteuer und Straßenreinigung. Die Friedhofsgebühren und die Kosten für Kleinkläranlagen werden gesenkt.

Zum 1. Januar steigt der Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich) von 200 auf 210 Prozent, für die GrundsteuerB (private Grundstücke und Eigenheime) von 400 auf 420 Prozent und für die Gewerbesteuer von 410 auf 420 Prozent.

Die SPD machte deutlich, dass sie zustimmt, weil sie bereit sei, die Haushaltskonsolidierung zu unterstützen. "Wir haben gesehen, dass das notwendig ist", so Fraktionschef Andreas Gareißen. Die FDP stimmte nur mit "aller größten Bauchschmerzen" zu, sagte Irene Wistuba.

Andere vergleichbare Städte hätten niedrigere Sätze. "Das ist die letzte Erhöhung, die wir mittragen können", so Wistuba. Bürgermeister Volker Rübo entgegnete, dass andere Städte sicher bei der Erhöhung nachziehen müssten.

Auch Hundebesitzer müssen ab 2011 mehr Steuern zahlen. Diese beträgt dann pro Jahr für den ersten Hund 84 Euro (vorher 72 Euro), bei zwei Hunden 90 Euro pro Tier (78), bei drei oder mehr Vierbeinern jeweils 96 Euro (84).

Für Kampfhunde werden 384 Euro fällig (372), bei zwei oder mehr Kampfhunden 444 Euro pro Tier (432). Die Stadt erhofft sich Mehreinnahmen von 28 000 Euro.

Der Vorschlag der Freien Wähler (FWK), Kampfhunde noch höher zu besteuern, wurde schnell verworfen. "Wir haben in Kempen einen ganzen Kampfhund", so Rübo.

Etwas teurer wird die Straßenreinigung. Schuld daran ist der Winterdienst 2008/2009, der für einen Fehlbetrag von 45 000 Euro gesorgt hat. Daher zahlen Anwohner nun für die erste Erschließungsstraße 1,37 Euro. (bisher 1,10 Euro), für die zweite 1,03 Euro (0,83 Euro), für die dritte 0,69 Euro (0,55 Euro).

Zur Berechnung der Gebühr wird der jeweilige Satz mit der Quadratwurzel aus der Grundstücksgröße multipliziert.

Bei den Friedhofsgebühren sinkt der Preis für die Nutzung der Kapelle auf 250 Euro und der Friedhofshalle (bis zu vier Tage) auf 170 Euro - das sind jeweils fünf Euro. Für die Nutzung eines Reihengrabs sinkt die Gebühr um 13,75 auf 783,75Euro, bei einem Wahlgrab um 25 auf 1425 Euro.

Die Kosten für die Abfallentsorgung bleibt weitgehend konstant. "Wir könnten die Kosten sogar senken, schlagen aber vor, die Überschüsse mit ins Jahr 2012 zu nehmen", so Rübo.

Dann werden aufgrund anstehender Tarifverhandlungen höhere Kosten erwartet. Eine Gebührenerhöhung könnte dann durch den Überschuss von 90 000 Euro aus 2009 verhindert werden oder wenigstens niedriger ausfallen.

Deutlich günstiger werden Gebühren für Kleinkläranlagen. Die Gebühr für die Entsorgung sinkt von 32,10 auf 21,10 Euro pro Kubikmeter.