Gemeinde informiert Grundstückseigentümer müssen auch für Entwässerung sorgen
Grefrath · Jeder muss sich auf Wetterereignisse einstellen.
(emy) Durch die Klimaerwärmung werden extreme Wetterereignisse häufiger und heftiger auftreten; neben Klimaschutz sei daher die Anpassung an die möglichen Folgen für Kommunen ein wichtiges Thema, informiert die Gemeinde Grefrath. Das bedeute etwa, sich vermehrt auf Starkregen einzustellen – dazu könnten und müssten auch Privathaushalte einen Beitrag leisten, wozu die Gemeindeveraltung noch einmal auf bereits bestehende Regelungen hinweist.
So müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern mit Einfahrten an diesen eine Entwässerungsrinne anbringen. „Wir bekommen immer wieder Meldungen, dass Gullys in bestimmten Bereichen überlaufen. Die Menschen meinen dann, dass der Kanal nicht groß genug ist. Das stimmt aber so nicht“, erklärt Guido Vincentz, beim Bauamt der Gemeinde für das Thema Tiefbau zuständig. Denn die Senken an den Fahrbahnen seien nur für die Entwässerung, also das Wegleiten von Regenwasser, der Straße ausgelegt. Führten nun viele große, versiegelte Einfahrten auf die Straße und leiteten dort Regenwasser hin, liefen die Senken über.
Gemeinde informiert
Eigentümer über ihre Pflichten
Daher sei es wichtig, dass Privathaushalte das Regenwasser ihres Grundstücks über eine Rinne in den Kanal leiten. Die Gemeinde habe bereits Eigentümer angeschrieben und darüber informiert, dass sie für den Bau einer solchen Rinne sorgen müssten. Dreimal im Jahr würden die Senken durch die Gemeinde gereinigt, damit dort die Entwässerung problemlos funktioniert.
Teil des Problems ist laut der Verwaltung aber auch die Reinigung der Rinnen. In Grefrath gibt es keine Straßenreinigungsgebühr, die Bürgerinnen und Bürger sind selbst dafür verantwortlich, Gehweg und Straße zu säubern – vor allem, wenn Unkraut in der Rinne wächst oder größere Mengen an Schmutz den Abfluss des Regenwassers verhindern, so die Verwaltung.
Ein weiteres Problem sei die illegale Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen in öffentlichen Beeten und Gräben. Das bedeute nicht nur zusätzliche Arbeit für den Bauhof, sondern könne widerum auch die Entwässerung behindern.
Problematisch sei auch die Versiegelung von Vorgärten. Grundsätzlich seien Vorgärten keine Parkplätze, sondern zur gärtnerischen Gestaltung vorgesehen, so die Gemeinde. Besonders in den Neubaugebieten werde dies in den Fokus genommen, gelte aber auch für bestehende Wohngebiete. Die Gemeinde fördert daher den Rückbau von Schottergärten und die Entsiegelung von Vorgärten; die Entsiegelung von mindestens zwölf Quadratmetern Fläche mit 250 Euro.