Immer mehr Unfälle im Kreis Viersen Was E-Roller-Fahrer dürfen – und was nicht
Kreis Viersen · Die Zahl der Unfälle, an denen sogenannte E-Scooter beteiligt sind, steigt auch im Kreis Viersen. Dürfen die Geräte überhaupt auf dem Gehweg fahren, darf man jemanden mitnehmen? Die Kreispolizei Viersen klärt auf.
Die Zahl der Elektro-Roller, auch E-Scooter genannt, steigt – und somit auch die Zahl der Unfälle mit diesen Fahrzeugen. Mitte August beispielsweise war ein 61-jähriger Mann mit seinem E-Scooter in Viersen unterwegs und fragte eine 74-jährige Fußgängerin, ob er sie ein Stück mitnehmen solle. Sie sagte Ja – doch wenig später verloren die beiden das Gleichgewicht und stürzten. Der Mann wurde dabei schwer verletzt. Einen Tag zuvor stießen zwei Jugendliche in Lobberich auf einem E-Scooter mit einer 71-jährigen Pedelec-Fahrerin zusammen; die Seniorin und eine Jugendliche wurden leicht verletzt. Doch ist es überhaupt erlaubt, andere auf einem E-Scooter mitzunehmen? Wie viele Unfälle mit diesen Fahrzeugen gibt es im Kreis Viersen? Dazu haben wir die Kreispolizeibehörde Viersen befragt.
Wie häufig kommt es im Kreis
Viersen zu Unfällen mit E-Scootern?
Allein in diesem Jahr gab es bis August bereits 21 Verkehrsunfälle mit „Elektro-Kleinstfahrzeugen“, wie die Polizei die E-Scooter nennt. Dabei verletzten sich 19 E-Scooter-Fahrende, so eine Sprecherin der Polizei. Im Jahr 2023 wurden 30 E-Scooter-Unfälle mit 15 verletzten Fahrerinnen oder Fahrern registriert. Im Jahr 2022 waren es 26 Unfälle mit 20 Verletzten.
Ist es überhaupt erlaubt, jemanden auf einem E-Scooter mitzunehmen?
Nein, in der Elektro-Kleinstfahrzeugeverordnung steht in Paragraf 8 eindeutig: „Personenbeförderung sowie Anhängerbetrieb sind für Elektro-Kleinstfahrzeuge nicht gestattet.“
Ab welchem Alter darf man E-Roller fahren, und wie schnell sind die Fahrzeuge?
Zum Führen eines Elektro-Kleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, heißt es in Paragraf 3. Ausnahmen sind nicht aufgeführt. Elektro-Kleinstfahrzeuge haben eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, heißt es in Paragraf 1 der Elektro-Kleinstfahrzeugeverordnung. „Wer sein Elektro-Kleinstfahrzeug technisch so verändert, das es schneller als 20 km/h fährt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren rechnen“, so die Polizei. Zu beachten ist auch: Für Elektro-Kleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht, und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen.
Wo darf oder muss man mit E-Scootern fahren?
Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen E-Roller-Fahrer nur baulich angelegte Radwege (darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege) und die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege sowie Radfahrstreifen und Fahrradstraßen befahren.
Nur wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen E-Scooter-Fahrer auch Seitenstreifen befahren. Auch hier dürfen sie auf Fahrbahnen fahren, wenn es keine Alternativen gibt.
Allgemein gilt: Der Gehweg ist tabu! Für das Befahren von anderen Verkehrsflächen können die Straßenverkehrsbehörden aber Ausnahmen zulassen – zu erkennen am Zusatzzeichen „Elektro-Kleinstfahrzeuge frei“ mit einem schwarzen E-Scooter-Piktogramm auf weißem Grund.
Dürfen E-Roller in Fußgängerzonen fahren?
Elektro-Kleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und dürfen Fußgängerzonen daher nicht befahren – es sei denn, sie sind durch das Zusatzzeichen „Elektro-Kleinstfahrzeuge frei“ ausdrücklich freigegeben.
Muss man auf einem Elektro-Roller einen Helm tragen?
Es gibt zwar keine Helmpflicht. Die Polizei rät aber dazu, einen Helm zur eigenen Sicherheit zu tragen: „Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen!“
Und was ist mit Alkohol oder Handy am Steuer?
Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen und Handyregeln wie für Autofahrer.