Grundsteuerreform Finanzamt Kempen fehlen noch 6500 Erklärungen

Kempen · Viele Grundstückseigentümer haben inzwischen ihre Grundsteuererklärung abgegeben – aber nicht alle. In Kempen wurden bislang 88 Prozent der Erklärungen eingereicht. Was passiert, wenn man sich nicht rührt.

Das Finanzamt Kempen ist auch für Grefrath, Nettetal und Tönisvorst zuständig.

Foto: Norbert Prümen

. (biro) Noch immer haben nicht alle Grundstückseigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Beim Finanzamt Kempen, das nicht nur für Kempen, sondern auch für Grefrath, Nettetal und Tönisvorst zuständig ist, sind bislang 47 000 von 53 500 Erklärungen eingegangen, das sind rund 88 Prozent. Etwa 90 Prozent der Erklärungen wurden digital abgegeben. Die Frist ist am 31. Januar abgelaufen.

„Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, haben ein Erinnerungsschreiben erhalten. Sollten Sie bereits abgegeben, aber dennoch ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. In vielen Fällen lässt sich der Sachverhalt am Telefon schnell klären. Es kann zum Beispiel bei der Eingabe ein Zahlendreher passiert sein, oder es ist versehentlich das falsche Aktenzeichen angegeben worden“, sagt Rolf Berweiler, Leiter des Finanzamts Kempen. Werde die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, müssten die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Vor einigen Wochen schon haben die Finanzämter in NRW mit dem Versand der Schätzbescheide begonnen. Nach der Sommerpause werden die restlichen Fälle, für die keine Erklärung vorliegt, geschätzt. Wichtig: Auch wer eine Schätzung bekommen hat, ist weiterhin zur Abgabe der Erklärung verpflichtet. Die Erklärung kann digital über das Online-Finanzamt Elster abgegeben werden. Für Fragen steht das Finanzamt Kempen weiterhin unter Telefon 02152/9191959 zur Verfügung, erreichbar montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr.

Wer die Erklärung abgegeben hat, bekommt vom Finanzamt zunächst den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid. Dieser Wert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer ab 2025. Die Städte und Gemeinden setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen und den Grundsteuermessbeträgen dann die zu zahlende Grundsteuer.

(biro)