Behörde Kempen: Gebühren-Ärger im Straßenverkehrsamt

Kempen/Kreis Viersen · Um in Corona-Zeiten einen gewissen Service aufrechterhalten zu können, hat der Kreis Viersen einen Dienstleister eingebunden. Mit dem Ergebnis, dass die Zulassung eines Fahrzeugs in Kempen 44 statt 15 Euro gekostet hat.

 Das Straßenverkehrsamt in Kempen ist seit vergangenen Montag zumindest wieder eingeschränkt geöffnet.

Das Straßenverkehrsamt in Kempen ist seit vergangenen Montag zumindest wieder eingeschränkt geöffnet.

Foto: Lübke, Kurt (kul)

Joachim Lasch „is not amused“, wie man es schon mal über die Queen zu sagen pflegt. Der St. Huberter ist verärgert, weil er ein Vorgehen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehrsamt nicht nachvollziehen kann. Trotz Corona-Krise und wegen des schönen Frühlingswetters wollte Lasch sein Motorrad für die neue Biker-Saison anmelden. Er hatte davon gelesen, dass das Straßenverkehrsamt in Kempen an der Heinrich-Horten-Straße den Anmelde-Service trotz der bundesweiten Behördenschließungen anbietet. Allerdings lief dieser Service über einen Dienstleister, der sein Büro gleich neben dem eigentlichen Amtssitz hat. Mit dem Ergebnis, dass Lasch deutlich tiefer in die Tasche greifen musste als üblich.

Aber der Reihe nach: Am Freitag, 17. April, hat Lasch nach eigenen Angaben den Standort unweit des Kempener Wasserturms zur Motorrad-Anmeldung aufgesucht. „Ich habe alles eingereicht und unterschrieben. Dann wurde mir gesagt, dass ich telefonisch Bescheid bekomme, wenn alles erledigt ist“, so der Biker. Als er sich gewundert habe, dass der Vorgang nicht sofort vollzogen werden könne, habe er gesagt bekommen, dass die Anträge gesammelt an die Behörde gingen und dann schnellstmöglich eine Genehmigung folgen würde.

So war es dann auch. „Am Montag wurde ich angerufen, dass ich vorbeikommen kann“, sagt Joachim Lasch. Vor Ort sei dann die finanzielle Überraschung erfolgt. „Ich mache das mit der saisonalen Anmeldung meines Motorrads ja schon ein paar Jahre“, so Lasch. „Als ich dann etwas mehr als 44 Euro bezahlen sollte, bin ich fast aus den Latschen gekippt.“ Diese Gebühr liegt laut Lasch satte 29 Euro über der sonst üblichen Summe. „Auf die Frage, ob ich mich verhört hätte, bekam ich die Antwort, dass der zusätzliche Service in der Corona-Zeit diesen Preis ausmache“, so Lasch. „Das ist doch unfassbar.“ Dem Kempener blieb aber nichts anderes übrig, als den Betrag zu zahlen. Schließlich hatte er den Auftrag erteilt, ohne sich im Vorfeld den Kopf über mögliche Zusatzgebühren zerbrochen zu haben. Besonders ärgerlich deshalb, weil die Behörde Straßenverkehrsamt seit dem Montag, als Lasch zur finalen Abwicklung seines Auftrags vor Ort war, auch wieder geöffnet hat. Zumindest eingeschränkt, aber in jedem Fall zu günstigeren Tarifen als mit Dienstleister-Beteiligung.

„Ich habe ja Verständnis, dass Behörden in den Corona-Zeiten verpflichtet worden sind, zu schließen und ihre Mitarbeiter zu schützen“, sagt Lasch. „Wenn dann aber ein Service aufrechterhalten wird, dann doch bitte zu einem annehmbaren Preis. Für so eine Summe habe ich kein Verständnis.“

„Es ist nachvollziehbar, dass man sich vielleicht über die Höhe der von den Diensten erhobenen Gebühren ärgern kann“, teilt der Kreis Viersen auf Anfrage der WZ mit. „Für den Kreis Viersen lag und liegt der Schwerpunkt allerdings darauf, in der Hochphase der Schließungsanordnung überhaupt die Zulassung weiter ermöglichen zu können. Dies ist ein Service, der trotz der Schließung der Kreisverwaltung für den öffentlichen Publikumsverkehr (um mögliche Infektionsketten zu unterbrechen und lebensbedrohliche Situationen zu vermeiden) angeboten wurde.“

„Aufgrund der Schließungsanordnung für die gesamte Kreisverwaltung war ein Kundenkontakt nicht mehr möglich“, heißt es weiter in der Stellungnahme der Behörde. „Um beide Anforderungen umzusetzen (Schließung der Kreisverwaltung und Ermöglichung von Zulassungen) haben wir eine Möglichkeit für die Kunden angeboten.“ Durch die Sammlung und Weitergabe der Anträge durch den privaten Dienstleister „fand so gut wie kein Kundenkontakt statt“.

Für Bürger, die sich direkt an die Zulassungsstelle im Viersener Kreishaus wenden wollen, gelten übrigens weiterhin Einschränkungen. „Es gelten nach wie vor Schließungsanordnungen durch die Corona-Schutzverordnung. An der Schließung der Kreisverwaltung hat sich bis heute noch nichts verändert. An der (Teil-)öffnung wird gearbeitet“, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme.

„In der Außenstelle in Kempen ist durch die dort bestehenden baulichen Verhältnisse die Möglichkeit der direkten Antragsabgabe eröffnet worden, ohne dass das Gebäude betreten werden muss“, so der Kreis. Dort werden die Kunden an einer Art Ausgabefenster bedient. In der Hauptstelle in Viersen sei der Zugang wie schon in den vergangenen Wochen nur über kommerzielle Zulassungsdienste möglich.

Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten bzw. Einschränkungen gibt es auf der Internetseite der Kreisverwaltung: