Arbeiten für den guten Zweck am 23. Mai Gesamtschüler aus Kempen suchen Jobs

Kempen · Der „soziale Tag“ hat an der Gesamtschule Kempen Tradition: Neuntklässler arbeiten einen Tag lang in einem Betrieb ihrer Wahl, das Arbeitsentgelt ist für den guten Zweck bestimmt. Wie das Projekt funktioniert und welche Vereine in diesem Jahr profitieren.

Im vergangenen Jahr war Schüler Niklas Jonas Krause für einen Tag in der Mühlen-Apotheke in Kempen, hier mit Inhaberin Ann-Kristin Behrend.

Foto: Norbert Prümen

(tre) Die städtische Gesamtschule in Kempen plant für Dienstag, 23. Mai, wieder ihren „sozialen Tag“. Aktuell sind die Neuntklässler der Schule auf der Suche nach Unternehmen, in denen sie am 23. Mai einen Tag lang für einen guten Zweck arbeiten können. 179 Schüler sind jetzt auf Arbeitssuche.

Das Projekt ist seit Bestehen der Gesamtschule Teil des Schulprogramms. Die Neuntklässler gehen für einen Tag einer Arbeit in einem Unternehmen nach, das sie sich selbst ausgesucht haben. Das dort erarbeitete Geld fließt in sozialen Projekte. In diesem Jahr werden drei Vereine bedacht. Dabei handelt sich um den Naturschutzbund (Nabu), Ortsgruppe Kempen, der sich für den Schutz der Natur einsetzt. Des Weiteren bedacht wird die Kempener Tafel, hinter der die Martinus-Hilfe steht. Dank dem Engagement ehrenamtlicher Helfer und Spender kann die Tafel bedürftige Menschen aus Kempen mit Lebensmitteln unterstützen. Auch der Verein „Haus der Sonne“ ist dabei. Die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Kamerun durch eine Grundversorgung und den Zugang zu Bildung und Beruf ist Ziel des Vereins, der von Kempenern gegründet wurde.

Erlöse können aber nur fließen, wenn die Schüler für den 23. Mai einen Arbeitsplatz auf Zeit finden. So werden bei vielen Unternehmen, Geschäften und Handwerksbetrieben in den nächsten Tagen die Telefone klingeln oder E-Mails mit der Frage ankommen, ob die Möglichkeit besteht, für einen Tag gegen ein vorher vereinbartes Entgelt arbeiten zu können. Arbeitgeber schließen mit dem Schüler eine Arbeitsvereinbarung ab. Arbeitsrechtlich fällt die Aktion nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz, da es sich um eine Schulveranstaltung handelt. Entsprechend sind die Schüler unfall- und haftpflichtversichert. Das Entgelt für die Arbeitsleistung kann per Überweisung auf das in der Arbeitsvereinbarung angegebene Konto geschehen. Die Tätigkeit der Schüler ist weder steuer- noch abgabenpflichtig. Die Kosten können als Betriebskosten verbucht werden.

(tre)