Liebfrauenschule in Mülhausen Schüler engagieren sich gegen Hass

Mülhausen · . (Red) Warum ist das Recht am eigenen Bild wichtig? Warum darf der Polizist auf der Demo mit seiner Body-Cam „draufdrücken“? Warum muss der Student mit seiner Handykamera bei der gleichen Veranstaltung aber vorsichtig sein?

Norah Kothen (Mitte) aus Grefrath referiert darüber, was ein YouTuber ins Netz stellen darf und wo Grenzen zu setzen sind.

Foto: Liebfrauenschule Mülhausen

Warum darf ein Facebook-Post, der Aussagen wie diese verbreitet „Diese Goldstücke können nur eines: morden, klauen, randalieren“ möglicherweise unzensiert im weltweiten Netz stehen bleiben?

Solchen Fragen sind Elftklässler der Liebfrauenschule Mülhausen im Zuge eines Projekttages „Rassismus, Hass und Hetze, Zivilcourage gegen Stammtischparolen“ nachgegangen. Der Verein „Grund Gesetz Verstehen“ ging mit den Schülern Fallbeispiele durch, diskutierte diese und verteilte Rollenspiele, damit die Heranwachsenden die jeweiligen Argumentationen abwägen und sich ein Urteil bilden konnten.

„Ich habe am Projekttag gelernt, dass jede Meinung zunächst zu schützen ist, auch wenn sie mir nicht gefällt“, sagt Jan Rosing. Der 17-Jährige ist in die Rolle eines fiktiven Facebook-Autors geschlüpft, der eine ausländerfeindliche Hassrede im Netz verbreitet. Lisa Deckers von „Grund Gesetz Verstehen“ sensibilisiert den Hinsbecker und seine 19 Mitschüler im Klassenraum einerseits für die Machtstellung von Facebook, andererseits für die Grundrechte, die durch eine solche Hassrede verletzt sein könnten. Im Ergebnis, so die Lobbericherin, die 2011 an der Liebfrauenschule Mülhausen ihr Abitur gemacht hat und heute ihr Rechtsreferendariat absolviert, hat Facebook den Post wieder ins Netz stellen dürfen. „Jura ist nicht schwarz/weiß.“ Ob ein solcher Kommentar gelöscht werden muss, wird von Fall zu Fall abgewogen. Hier kommen die im Grundgesetz verankerten Artikel zu Meinungsfreiheit und Verletzung von Persönlichkeitsrechten ins Spiel.

Um das Recht am eigenen Bild geht es den Schülern Felix Zahn und Jannis Meyer, die aus dem Blickwinkel der Polizei eine Parole wie „Die brutale Polizei handelt nicht rechtsstaatlich“ unter die Lupe nehmen. Maximilian Camphausen von „Grund Gesetz Verstehen“ arbeitet mit den beiden 16-Jährigen eine differenzierte Betrachtung heraus: Hier die Ordnungshüter, die einen Auflauf mit gewaltbereiten Demonstranten mitfilmen, nicht, um sie ins Netz zu stellen, sondern, um Straftaten zu verhindern; dort ein YouTuber, der den Betroffenen mit seiner Öffentlichmachung möglicherweise schwerwiegende Nachteile zufügt. „So etwas kann bis hin zu Beleidigungen führen sowie im Alltag oder im Job negativ ausgelegt werden“, erklärt der Jura-Doktorand an der Universität Düsseldorf. Grundsätzlich gilt: „Der Schutz der Privatsphäre ist im Grundgesetz gesichert.“

Die Liebfrauenschule war bereits die zehnte Einrichtung, die die Juristen, Psychologen, Sozialarbeiter und Betriebswirtschaftler von „Grund Gesetz Verstehen“ deutschlandweit besuchten.

(RP)