Nach Hausbrand: Muss ein Kempener in die Psychiatrie?
Das Krefelder Landgericht prüft die Schuldfähigkeit und die Unterbringung eines 46-Jährigen.
Kempen/Krefeld. Weil ein 46-jähriger Mann aus Kempen im Januar 2013 einen Brand in seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im Hagelkreuz-Viertel verursacht hat, musste er sich am Montag vor dem Krefelder Landgericht verantworten. Dass der als psychisch krank eingestufte D. für die Ausbreitung des Feuers verantwortlich war, galt dabei als erwiesen.
Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, inwieweit der Mann als schuldunfähig anzusehen sei. Weil er laut Gutachten an einer paranoiden Schizophrenie leidet und daher stets unter Medikamenteneinfluss steht, sollte geklärt werden, ob eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung anzuordnen sei.
Am 3. Januar 2013 gegen 12.15 Uhr hatten seine Nachbarn im Haus an der Von-Baeyer-Straße Brandgeruch und später Rauch im Hausflur bemerkt. Laut Aussagen der Nachbarin N. hat der 46-Jährige aber nur durch die geschlossene Tür gerufen: „Meine Mikrowelle brennt, ich hab’ es aber im Griff.“
Offenbar eine fatale Fehleinschätzung, denn die herbeigerufenen Rettungskräfte mussten den Mann wenig später bewusstlos aus seiner brennenden Wohnung retten und reanimieren. Die übrigen Hausbewohner kamen nach einer ärztlichen Untersuchung mit dem Schrecken davon. Nur die Einrichtung der Wohnung des Mannes wurde zerstört.
Bei den Ermittlungen fand die Polizei verkohlte Filtertüten in der Mikrowelle des 46-Jährigen. Dass er diese dort hineingelegt hat, stritt D., der seit acht Monaten in einer Klinik untergebracht ist, am Montag vor Gericht ab.
Dem Richter erklärte der Kempener, er hätte sich auch über den Rauch gewundert, aber dann auf die Stopp-Taste der Mikrowelle gedrückt, sich schlafen gelegt und nachher selbstständig die brennende Wohnung verlassen.
Zu einer Entscheidung kam das Landgericht am Montag noch nicht, weil ein wichtiger Zeuge nicht erschienen war. Die Verhandlung wird fortgesetzt.