Streit um Abwasser-Zinssatz
Eine Senkung würde die Gemeinde 150 000 Euro kosten.
Grefrath. Kann der kalkulatorische Zinssatz bei den Abwassergebühren in Grefrath gesenkt werden? Das wollte die Politik von der Verwaltung wissen. Im jüngsten Haupt- und Finanzausschuss wurde eine Erläuterung vorgelegt, die allerdings für Verwirrung bei den Politikern sorgte.
Laut Kämmerer Wolfgang Rive soll im Interesse einer „kontinuierlichen Gebührenkalkulation“ am Zinssatz festgehalten werden. Zudem — und das erregte die Gemüter — würde eine Senkung dazu führen, dass sich die „ohnehin vorhandenen Liquiditätsprobleme“ der Gemeinde erhöhen. Die Mittel müssten an anderer Stelle im Etat eingespart oder die Steuereinnahmen erhöht werden.
Zur Erklärung: Den kalkulatorischen Zinssatz kann eine Kommune erheben, weil sie das Geld, das sie für die Abwasserbeseitigung einsetzt, sonst anlegen könnte und daraus Zinsen erhalten würde. Die Zinsen, die der Gemeinde entgehen, zahlen also die Einwohner über die Abwassergebühren. Das Oberverwaltungsgericht Münster legt jedes Jahr die Höchstzinssätze fest: 2012 sind es 6,9 und 2013 maximal 6,84 Prozent. In Grefrath ist es weniger: 6,5 Prozent.
„Hier werden Gebühren eingesetzt, um den Haushalt zu sanieren“, urteilte Hans-Joachim Monhof (SPD). „Das ist illegal.“ Zudem gebe es keine konkreten Zahlen — und daher könne man nicht entscheiden. Würde man den Zinssatz um einen Prozentpunkt senken, würden der Gemeinde rund 150 000 Euro im Jahr entgehen, erklärte Rive.
Auch Claus Möncks (CDU) warnte vor der nicht rechtmäßigen Verwendung von Gebühren zur Deckung des Haushaltes. „Das wird nicht gemacht“, versicherte Rive. Gebührenüberschüsse würden in den Folgejahren verrechnet. „Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.“
In einer der nächsten Sitzungen sollen umfangreiche Zahlen vorliegen. Dann wird erneut beraten, ob eine Senkung des Zinssatzes möglich ist. ulli