Sorgen um neue Mietobergrenzen im Kreis

Kreis Viersen. Katarina Esser, Sozialdezernentin des Kreises Viersen, verteidigt die neu festgelegten Mietobergrenzen für Bezieher von Sozialleistungen und weist Befürchtungen zurück, dass arme Menschen in die Wohnungslosigkeit gedrängt würden.

Entsprechende Sorgen hatten in den vergangenen Tagen Politiker aller Parteien im Rat der Stadt Viersen und die großen Wohlfahrtsverbände im Kreis geäußert. Kritik an der Neuregelung kam auch von den sieben Wohnungsbaugesellschaften im Kreis. Sie befürchten, dass sich Bau und Modernisierung von Sozialwohnungen durch die neuen Mietobergrenzen nicht mehr lohnen.

Hintergrund: Der Kreis hat zur Berechnung der Mietobergrenzen die Mietkosten lokal begrenzt gemittelt, für die kalten Nebenkosten allerdings einen kreisweiten Durchschnittssatz genommen. „Diese Überlegung fußt auf Erfahrungswerten, wonach die kalten Nebenkosten relativ unabhängig von Wohnlage und Wohnstandard sind“, erklärt Katarina Esser.

Diese Methodik hält der Direktor des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen für realitätsfern: „Von einem Wohnquartier zum anderen können sich Wohnungsteilmärkte erheblich unterscheiden“, berichtet Alexander Rychter. Daher sei davon abzuraten, die Kosten der Unterkunft so pauschal wie im Kreis Viersen festzulegen. Richter: „Das spiegelt die Realität nicht wider.“ Die Kreis-Sozialdezernentin räumt in einer Vorlage für den heute tagenden Kreis-Sozialausschuss ein, dass in der Stadt Viersen die Nebenkosten tatsächlich regelmäßig die Höchstgrenze überschreiten. zu den Gründen wird sie heute in der öffentlichen Sitzung äußern (18 Uhr, Forum, Rathausmarkt 2, Viersen). mrö