Süchteln: Mann geht mit Messer auf seinen Nebenbuhler los

Offenbar ging es bei dem Streit in Süchteln um eine 36-jährige Ehefrau.

Süchteln. "Da hatte er sich sehr wahrscheinlich die Falsche ausgesucht", kommentiert ein Nachbar am Süchtelner Butschenweg das, was in der Nacht zu gestern vorgefallen ist. In seiner eigenen Wohnung war ein 35-Jähriger gegen 22 Uhr vom Ehemann seiner Freundin (36) angegriffen und mit mehreren Messerstichen verletzt worden.

Der Bewohner der darunter liegenden Wohnung hatte polternde Geräusche gehört, ging hoch und fand seinen Nachbarn. Der erzählte sofort, wer ihn so zugerichtet hatte. Ein Notarzt versorgte den Mann und ließ ihn in ein Mönchengladbacher Krankenhaus bringen.

Der Täter - ein 40-Jähriger, ebenfalls verletzt, aber nur leicht - fuhr nach Hause ins hessische Hüttenberg, wo er im Laufe der Nacht von der dortigen Polizei festgenommen wurde. Wo sich die 36-jährige Frau, um die es offenbar ging, zur Tatzeit befand, weiß Polizeisprecher Wolfgang Wiese nicht: "Sie war jedenfalls nicht Tatzeugin."

Für die Nachbarn ist der 35-Jährige ein ruhiger, netter junger Mann. "Aber so richtig wusste ich nichts über den", schüttelt ein direkter Nachbar den Kopf. Nur, dass er eine neue Freundin hatte, sei ihm aufgefallen: "So eine Dunkelhaarige."

Vor kurzem war der Mann noch auf Montage gewesen, irgendwo im Ausland. "Wenn er zu Hause war, dann hat er sich alles besonders schön gemacht", erzählt sein Nachbar weiter. "Da hat er halt auch mal abends gesägt und gehämmert."

So habe es ihn und seine Frau bei ihrer letzten Abendzigarette auch nicht gestört, als es kurz vor 22 Uhr nebenan heftig polterte. Er sei sogar noch im eigenen Haus hochgegangen, um zu schauen, ob es seine eigenen Kinder waren, die den Lärm verursacht hatten.

Vom eigentlichen Ablauf der Nacht habe er nichts mitbekommen. Erst am Morgen sei ihm aufgefallen, dass das Auto des Nachbarn "so komisch parkt, so halb auf dem Bürgersteig. Das hat der noch nie gemacht." Der Verletzte liegt noch im Krankenhaus in Mönchengladbach und ist nicht vernehmungsfähig.