Ärgerlich: Familientarif nur mit Stammbuch

Die Lindemanns fühlen sich diskriminiert. Den Anspruch auf Rabatt mussten die Mütter im H2Oh beweisen.

St. Tönis. Ein Familienausflug. Die Kinder lieben das Schwimmbad, also fiel die Wahl aufs H2Oh. Und schon stehen die Lindemanns an der Kasse - mit Taschen bepackt und guter Laune. Sie wählen den Familientarif. Ein wenig Geld sparen ist immer gut. Aber Pustekuchen. So einfach soll der Tag dann doch nicht gelingen.

Denn die Eltern der fünfjährigen Zwillinge sind zwei Frauen. Und da verlangt das Bad einen Nachweis über eine eingetragene Partnerschaft.

"Das ist super-diskriminierend", sagt Carmen Gallas-Lindemann empört, die seit 20 Jahren mit Claudia Lindemann (42) zusammen und seit 2004 "verpartnert" ist, wie das im Juristendeutsch heißt. Die leiblichen Kinder ihrer Partnerin hat sie adoptiert.

Die Laune ist plötzlich im Keller. Und Tochter Moira fragt, warum die Frau an der Kasse nicht glaubt, dass sie eine Familie sind.

Für Gallas-Lindemann geht’s jetzt ums Prinzip. Also steigt die 43-Jährige ins Auto, fährt zurück nach Krefeld und holt das Stammbuch. Wieder in St-Tönis angekommen, wird den Lindemanns schließlich der Familien-Eintritt gewährt.

"Das ist ein Unding. Bei Familien mit Hetero-Partnerschaften wird das doch auch nicht kontrolliert", sagt Gallas-Lindemann.

Also Diskriminierung an der Schwimmbad-Kasse? "Auf keinen Fall", sagt Anke Manegold, Meisterin für Badebetriebe. "Wir haben klare Regeln." Und die lauten: Familien mit mehr als drei Kindern müssen grundsätzlich das Stammbuch zeigen, um einen Familienausweis zu bekommen. Bei zwei Kindern ist kein Nachweis nötig, es sei denn, dass die Eltern gleichen Geschlechts sind. Und das soll nicht diskriminierend sein?

"Ist es nicht. Der Hintergrund ist ein anderer. Wir haben hier ständig zwei Frauen oder zwei Männer mit Kindern, die sich den Tarif erschleichen wollen", erwidert Manegold. Wenn das nicht nachgehalten würde, komme das Bad nicht auf die vorgesehenen Pro-Kopf-Einnahmen.

Gesetz: DasLebenspartnerschaftsgesetz ist 2001 in Kraft getreten. Es ermöglichtgleichgeschlechtlichen Partnern eine eheähnliche Gemeinschaft, die sogenannte Homo-Ehe.

Pflichten und Rechte: Die Partner haben unter anderem einenAnspruch auf Witwenrente und einen gemeinsamen Familiennamen. Sie sindzu Unterhaltszahlungen verpflichtet und werden im Sozialrecht genausobehandelt wie Ehepartner.

Unterschiede zur Ehe: Im Steuer- und Beamtenrecht gelten diePartner als ledig. Die gemeinsame Adoption eines Kindes istausgeschlossen. Einer von beiden darf jedoch den leiblichen Nachwuchsdes Partners als Kind annehmen.