Bewährungsstrafe: Sohn bestiehlt die Mutter

Das Amtsgericht verurteilt einen Willicher zu einer Bewährungsstrafe.

Willich/Krefeld. Für den Staatsanwalt ist es „das Letzte“, was der Angeklagte mit seiner Mutter gemacht hat. „Zweifelsfrei“ habe der 51-jährige Willicher als gesetzlicher Vertreter seiner 78-jährigen, pflegebedürftigen Mutter ihr Geld in 36 Fällen veruntreut. „Wenn ich jeden einzelnen Fall werte, dann kann der mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bestraft werden“, sagt der Ankläger beim Prozesstermin am Donnerstag vor dem Amtsgericht Krefeld. „Rechnen Sie das mal zusammen.“

Der Mann hingegen ist sich keiner Schuld bewusst. „Ich habe das beste für meine Mutter versucht“, sagt er. Von Januar 2009 bis Januar 2010 hat er sich von Mutters Konto per Dauerauftrag 300 Euro aufs eigene Konto überwiesen, mit ihrer Kreditkarte bei H & M eingekauft, Restaurantbesuche damit bezahlt. „Da konnte ihre Mutter doch gar nicht dabei sein, die war da doch schon bettlägrig“, sagt der Staatsanwalt. „Sie wollte, dass ich mit meiner Tochter essen gehe. Ich sollte dem Kind was Gutes tun“, erwidert der Sohn.

Er hat auch einen Kredit auf ihren Namen aufgenommen. Das Geld einer Lebensversicherung, die in der Zeit ausgezahlt wurde, ist ebenfalls weg, ohne dass es einen Nachweis über die Verwendung gibt. „Das war alles abgesprochen“, sagt der Sohn wieder. Der Staatsanwalt hält ihm vor, dass er nicht einmal eine Buchführung hatte, obwohl er über Renten und Pflegegelder von 2500 Euro monatlich verfügte.

Dass davon nicht viel für die Seniorin übrig geblieben ist, bestätigt die Sozialarbeiterin, die seit der Einlieferung der Mutter in ein Willicher Seniorenheim ihre gesetzliche Vertreterin ist. Sie habe nicht genug Kleidung und Wäsche gehabt, offensichtlich auch kein Geld für einen Friseurbesuch oder die Fußpflege. Außerdem ist das Konto überzogen und im Seniorenheim gibt es 6888,27 Euro Rückstände.

Über die Höhe der Schäden habe sie die alte Dame nicht unterrichtet, um sie zu schonen. Die wünsche sich sehnlichst den Besuch des Sohnes, fürchte jedoch, er wolle nicht mehr kommen, weil es kein Geld mehr gebe. „Wenn ich hingehe, beschimpft sie mich wüst“, entgegnet der.

Um den Fall endgültig zu klären, müsste die Mutter als Zeugin aussagen. Um ihr das zu ersparen, schlägt der Staatsanwalt einen Deal vor, der auch in der Strafprozessordnung vorgesehen ist, wenn damit lange Beweisaufnahmen vermieden werden. Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1500 Euro Geldbuße sollen es sein. Der Sohn nimmt an, aus dem gleichen Grund. Das Gericht folgt dem Antrag, reduziert die Geldbuße jedoch auf 1000 Euro.