Ratssitzung Willich Rat soll Haushaltssperre auch formal beschließen

Willich · Die Politiker können auch Änderungen verlangen.

Kämmerer Raimund Berg hatte die Haushaltssperre vor rund zwei Wochen ausgerufen.

Kämmerer Raimund Berg hatte die Haushaltssperre vor rund zwei Wochen ausgerufen.

Foto: Nadia Joppen

(svs) Als am 30. August Willichs Kämmerer Raimund Berg eine Haushaltssperre für die Stadt verkündete, kam das für viele Beobachter durchaus überraschend. Unerwartete Zusatzbelastungen vor allem in den Bereichen ÖPNV und Unterbringung geflüchteter Menschen, zusammen mit einer verringerten Prognose der Zuteilung aus der Einkommensteuer, veranlassten den für die Finanzen der Stadt Verantwortlichen zu diesem Schritt.

Allerdings kann der Kämmerer eine solche Sperre zwar ausrufen, finale Instanz aber ist der Rat. Dieser hat nun die Beratung über die Haushaltssperre für seine nächste Sitzung am Mittwoch, 20. September ab 18 Uhr, auf der Tagesordnung. Die politisch Verantwortlichen sind nun relativ frei in ihrer Entscheidung. Sie können die Sperre so, wie sie ausgerufen wurde, bestätigen, sie komplett zurückweisen oder auch Teile akzeptieren, anderen aber ausnehmen.

Die Haushaltssperre bezieht sich aktuell rein auf konsumptive Ausgaben, also solche, die keinen sächlichen Gegenwert schaffen. Große Investitionsprojekte wie de Bütt oder Straßenbau sind nicht betroffen, zumal speziell erstere Ausgabe ohnehin nicht in den laufenden Haushalt fällt.

Streitpunkt könnte aber beispielsweise die Vereinsförderung sein. Berg selbst hatte angeregt, diese freiwillige Leistung in voller Höhe zu zahlen, um Vereine, die bisher noch nicht dazu gekommen sind, Anträge zu stellen, die sich aber noch innerhalb vorgegebener Fristen bewegen, nicht zu benachteiligen. Ob der Rat diesem Vorschlag folgt, zählt zu den interessanten Fragen der kommenden Sitzung.

Für den Bürger wären die Auswirkungen aber in jedem Fall gering. Nach aktuellen Vorgaben sind vor allem interne Ausgaben der Verwaltung betroffen. So geht es um die Neuausstattung von Büros, Sanierunsmaßnahmen, die in den Bereich der Schönheitsreparatur fallen, oder die Vergabe an Aufträgen und Gutachten an Drittfirmen. Solche Ausgaben werden unter der Haushaltssperre einer besonders strengen Prüfung unterzogen.

(svs)