Dichtheitsprüfung: Keine Eile bei Besteck im Kanal

Experte erläuterte neuen Erlass des Landes NRW.

Tönisvorst. Die Mängelliste beim Tüv kennen leidgeprüfte Autofahrer ganz genau. Ganz ähnlich werden zukünftig auch Hauseigentümer nach der Dichtigkeitsüberprüfungen ihrer Abwasserkanäle eine Auflistung über Schäden erhalten — ergänzt um Angaben zum Zeitraum, in dem diese Schäden beseitigt werden müssen. Der Leiter des städtischen Abwasserbetriebes, Jörg Friedenberg, informierte den Betriebsausschuss über den neuesten Erlass des NRW-Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV).

Bekanntlich müssen die Dichtigkeitsprüfungen an den privaten Abwasserkanälen bis Ende 2015 erfolgen, in Wasserschutzzonen und an vor 1965 errichteten Gebäuden sogar bis zum 31. Dezember 2013. Jetzt gibt es einen so genannten „Bildreferenzkatalog“, der auf 25 Seiten die vorkommenden Schäden mit Fotos beschreibt und sagt, bis wann etwas zu reparieren ist. Dies können — je nach Lage des zu sanierenden Kanals — drei Monate, aber auch zehn Jahre sein.

Anhand der Kamerabilder kann der Sachverständige die genaue Diagnose treffen. „Durch den neuen Erlass will der Gesetzgeber die Unsicherheiten und Schärfen rausnehmen“, erklärte Friedenberg den Katalog, in dem mit Fotos die Auffälligkeiten und Schäden präzise beschrieben und in drei Schadensklassen (A, B, C) eingeteilt sind.

Mit den entsprechenden „Eilt-Vermerken“. Bei A muss der Eigentümer sofort reagieren, bei B oder C hat man mehr Zeit, sogar teilweise bis zu zehn Jahre, wenn die Gebäude außerhalb der Wasserschutzonnen liegen.

Eine geringe Priorität haben zum Beispiel Haarrisse in den Kanälen. Sind sie aber bereits 0,5 bis zwei Millimeter stark, müssen sie in der intensivsten Wasserschutzone II innerhalb von drei Monaten instand gesetzt werden. Sofort tätig werden muss man auch bei Rohrbrüchen oder Hohlräumen. Bei kleinen Auffälligkeiten, etwa bei Fremdkörpern wie Besteck in den Kanälen, hat man bis zu zehn Jahren Zeit zur Sanierung.

Friedenberg wies darauf hin, dass die sachkundigen Prüfer den Eigentümern durch eine Bescheinigung mitteilen, in welcher Klasse die festgestellten Schäden eingestuft sind und bis wann eine Behebung erfolgen muss. „Und wir werden dabei Hilfestellungen geben“, versicherte er. Der Katalog werde voraussichtlich in einer Woche auf der Internetseite der Stadt Tönisvorst stehen. Er kann aber schon jetzt über die Internetseite des Landesamtes und den Link „Dichtheitsprüfung von Hausanschlüssen“ unter „Aktuelles“ abgerufen werden unter: www.lanuv.nrw.de