Stammes versus Bextermöller Druckhaus-Streit: Eine Einigung ist nicht in Sicht
Gütetermin zwischen Stammes und Bextermöller endete ohne Ergebnis.
St. Tönis. Der Dauer-Streit um das Druckhaus Stammes ist vor Gericht in Krefeld weitergeführt worden. Die Norbert Stammes KG, vertreten durch Günter Stammes, und das Druckhaus Stammes, vertreten durch Geschäftsführer Stephan Bexermöller, standen sich bei einem Gütetermin gegenüber. Eigentlich nur als Zuschauer im Saal war Klaus Jäger, der die Immobilie am Maysweg im Februar von Günter Stammes erworben hatte. Doch auch er wurde kurzfristig einbezogen.
„Bis 15.30 Uhr haben Sie Zeit“, gab der Richter den streitenden Parteien mit auf den Weg in den „schönen Mediationsraum“ des Gerichts, den er kurzfristig für Gespräche angeboten hatte. Denn bei der Verhandlung selbst standen sich besagte Parteien unversöhnlich gegenüber.
Streitpunkt war unter anderem die von Günter Stammes im Vorjahr ausgesprochene Kündigung Bextermöllers zum 30. September 2016. Wie das Gericht erkennen ließ, war diese wohl unwirksam — Klaus Jäger sei damit „Nachfolge-Vermieter“ geworden. Was diese aber gar nicht sein möchte. Aus seiner Sicht hat Bextermöller keinen gültigen Miet- und Pachtvertrag. Da ihm der Druckerei-Geschäftsführer keine finanzielle Entschädigung für die Nutzung der Räume zahle, habe er eine Räumungsklage angestrengt, ließ er das Gericht wissen. Bextermöllers Anwalt gab wiederum an, eine Zahlung sei angeboten worden, wenn eine Rechnung vorliege.
Mehr als zwei Stunden dauerte das Gespräch im Mediationsraum. Anschließend erklärten Jäger und Matthias Bextermöller, der seinen Bruder Stephan dort vertreten hatte, übereinstimmend der WZ, man können sich einen Kompromiss vorstellen. Jäger: „Ich bin bereit, das Druckhaus bis Ende des Jahres kostenfrei in den Räumen am Maysweg zu belassen.“ Voraussetzung sei eine Einigung zwischen Stammes und Bextermöller. Diese erscheint jedoch fraglich: Hinter den Kulissen war man sich offenbar keinen Schritt näher gekommen.
Stammes fordert von Bextermöller Miet- und Pacht-Nachzahlungen, da dieser die 2011 vereinbarte monatliche Summe von 3570 Euro gekürzt hatte. Bextermöller begründet dies damit, dass er 330 Quadratmeter angemietet hatte, tatsächlich habe die Druckerei aber nur eine Fläche von 295 Quadrameter. Das habe Stammes auch schon schriftlich anerkannt — was dieser jetzt bestritt.
Im Gegenzug hat Bextermöller diverse Forderungen an Stammes in einer Gesamthöhe von 50 000 Euro dem Gericht übergeben. Außerdem ist aus seiner Sicht völlig unklar, ob Stammes noch Eigentümer der gepachteten Maschinen ist.
Wenn sich die Parteien nicht einigen können, soll am 15. Juli ein Urteil gesprochen werden.