Ex-Freundin verprügelt: Haftstrafe

Tönisvorster muss für zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis.

Tönisvorst. Zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft hat das Krefelder Amtsgericht einen Tönisvorster verurteilt, der seine frühere Lebensgefährtin krankenhausreif geprügelt hatte. Bereits am 22. Januar hatte das Gericht verhandelt, sich dann jedoch vertagen müssen, weil der Angeklagte über Mittag krank geworden war (die WZ berichtete).

Der 58-Jährige war am 4. Oktober 2012 unter Alkoholeinfluss in die Wohnung seiner Ex-Freundin eingedrungen und hatte diese heftigst geschlagen. Er hatte erst von der 50-Jährigen abgelassen, als eine Freundin der Frau einschritt. In das Urteil eingeflossen war auch ein Einbruch in die Wohnung der Ex-Freundin, was das Gericht als Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch wertete. Auch Dienstag kam es immer wieder zur Konfrontation zwischen den Ex-Partnern, zuweilen wurde es richtig laut. Die frühere Freundin war als Nebenklägerin aufgetreten.

Das Paar hatte sich im Mai 2005 getrennt, danach verschärften sich für den Mann die Alkoholprobleme. Ein Gutachter bescheinigte dem 58-Jährigen, der seit 2009 von Hartz IV lebt, Abhängigkeit. Gleichzeitig hielt er die Rückfallgefahr für hoch. Dabei war der Mann das erste Mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. 2006 hatte er sich nach 31 Jahren von seiner Ehefrau scheiden lassen. Die Staatsanwältin hatte drei Monate längere Haft gefordert, der Verteidiger hatte die Tat mit einer Kneipenschlägerei verglichen. sr/kor