Missbrauchs-Prozess: Pfarrer Georg K. muss ins Gefängnis
Der Pfarrer aus Willich hat Kinder missbraucht. Nun muss er dafür büßen. Gegen das Urteil kann er noch in Revision gehen.
Willich/Krefeld. Sechs Jahre Gefängnis für Georg K. — so lautet das Urteil im Missbrauchsprozess gegen den katholischen Priester aus Willich. Für die Zweite Große Strafkammer des Krefelder Landgerichts stand zweifelsfrei fest, dass sich der heute 56-jährige Angeklagte über Jahre hinweg immer wieder an seinem Patensohn und dessen jüngerem Bruder vergangen hat. Diese waren zu Beginn der Taten erst elf und acht Jahre alt.
Richter und Staatsanwältin sahen es ähnlich: Die Aussagen der beiden jungen Männer sind glaubhaft. Als Zeugen vor Gericht hatten sie Georg K. sogar noch als „prima Patenonkel“ beschrieben. Nach dem Missbrauch fühlten sie sich aber „benutzt und dreckig“, so Staatsanwältin Sabine Gruiter. Um mögliche weitere Opfer vor dem Mann zu schützen, sei von ihnen schließlich Anzeige erstattet worden.
Vor Gericht habe Georg K. keine Reue gezeigt, sondern eine „Opferrolle“ gespielt und Vorwürfe gegen die „bösen Medien“ erhoben, so die Staatsanwältin. „Aber der Angeklagte ist nicht Opfer, er ist Täter.“ Sie beantragte für ihn fünfeinhalb Jahre Gefängnis. Mit seinem Urteil blieb Richter Herbert Luczak dann sogar darüber.
„Ich wollte nie jemandem Schaden zufügen“ — diese Aussage des Angeklagten in seinem Schlusswort konnte der Vorsitzende nicht nachvollziehen. K. habe vielmehr „aus eigensüchtigen Motiven“ den schweren seelischen Schaden, den er seinem Patensohn und dessen Bruder zufügte, völlig ausgeblendet. Statt dessen habe der Pfarrer, dem eigentlich das seelische Wohlbefinden der Menschen besonders am Herzen liegen müsse, den Versuch gemacht, sich die ihm von Freunden anvertrauten Kinder „als sexuelle Partner heranzuziehen“.
Die sechs Jahre Haft seien eine „angemessene Sanktion“ dieses Unrechts. Die Strafe wäre sogar noch höher ausgefallen, ließ Luczak erkennen, wenn K. die Tatvorwürfe bestritten hätte.
Ein Geständnis hatte er allerdings auch nicht abgelegt. Dafür übernahm sein Verteidiger Wilhelm Helms die Verantwortung, denn ein solches würde „direkt nach Guantanamo“ führen. Er ließ offen, was er damit meint.
Zugunsten seines Mandanten führte Helms den langen Missbrauchs-Prozess in Südafrika ins Feld, wo K. vorgeworfen wurde, dass er sich an Kommunionkindern vergriffen hat. In der Zeit des Verfahrens vor einem Gericht bei Johannesburg sei der Priester de facto ein Gefangener gewesen, habe „die besten Jahre seines Lebens“ eingebüßt. Und dabei habe sich der ermittelnde Polizeibeamte nur „seinen Skalp an den Gürtel hängen wollen“, wie der Verteidiger erklärte.
Das Verfahren in Südafrika war Mitte 2014 eingestellt worden. Sofort danach kam K. in eine sechswöchige Auslieferungshaft, die unter besonders harten Bedingungen stattfand. Deshalb werden sie wie zwölf Wochen gerechnet und bei der Strafverbüßung berücksichtigt. Auch die U-Haft in Deutschland seit Juli 2014 wird Georg K. auf die Strafe angerechnet.
Der glatzköpfige Priester, der das Urteil ohne erkennbare Gefühlsregung hinnahm, bleibt in Haft. Er kann in Revision gehen. Georg K. dankte am Schluss allen, „die nicht völlig den Glauben an mich verloren haben“.
Sobald das Urteil rechtskräftig ist, wird die Glaubenskongregation in Rom kirchenrechtlich über die Entlassung des Pfarrers aus dem Priesteramt entscheiden. Das erklärte Freitag Stefan Wieland, Sprecher des Bistums Aachen.
„Wir bedauern sehr, dass sich Pfarrer K. mit dem Schuldvorwurf nur sehr oberflächlich auseinandergesetzt hat“, sagte er. Sein Schlusswort sei nicht ausreichend gewesen. „Wir hoffen sehr, dass er sich nun seiner Verantwortung stellt und das Urteil annimmt. Alles andere halten wir, auch im Sinne der Opfer, für inakzeptabel“, so Wieland weiter.