Missbrauchs-Prozess: Sechs Jahre Gefängnis für Georg K.

Krefeld/Willich. Sechs Jahre Haft für Georg K. - so lautet das Urteil im Missbrauchsprozess gegen den katholischen Priester aus Willich. Für die Zweite Große Strafkammer des Krefelder Landgericht steht zweifelsfrei fest, dass sich der heute 56-jährige Angeklagte über Jahre immer wieder an seinem Patenkind und dessen jüngerem Bruder vergangen hat.

Im Prozess gegen Pfarrer K. soll am Freitag das Urteil gesprochen werden. (Archivbild)

Foto: Dirk Jochmann

Die beiden waren zu Beginn dieser Taten im Jahr 2001 elf und acht Jahre alt. Mit seinem Urteil blieb Richter Herbert Luczak über dem Antrag der Staatsanwältin, die fünfeinhalb Jahre Haft gefordert hatte.

"Ich wollte nie jemandem Schaden zufügen" - diese Aussage des Angeklagten in seinem Schlusswort konnte der Richter nicht nachvollziehen. K. habe vielmehr "aus eigensinnigen Motiven" den schweren Schaden, den er seinem Patensohn und dessem Bruder zufügte, völlig ausgeblendet. Statt dessen habe er den Versuch gemacht, sich diese beiden Kinder und Schutzbefohlenen zu sexuellen Partnern "heranzuziehen".

Die sechs Jahre Haft seien eine "angemessene Sanktion" dieses begangenen Unrechts. Die Strafe wäre sogar noch höher gewesen, ließ der Richter erkennen, wenn K. die Tatvorwürfe vor Gericht bestritten hätte.

Die sechs Wochen Auslieferungshaft in Südafrika, die unter besonders harten Bedingungen stattfand, werden wie zwölf Wochen gerechnet und bei der Strafverbüßung berücksichtigt. Auch die U-Haft in Deutschland seit Juli 2014 wird Georg K. auf seine Strafe angerechnet.

Der Priester, der das Urteil ohne erkennbare Gefühlsregung hinnahm, bleibt in Haft. Er kann in Revision gehen. Wird die Veurteilung rechtskräftig, muss kirchenrechtlich über seine Entlassung aus dem Klerikerstand entschieden werden.