Tönisvorst Prozess gegen Automaten-Bande

Ein 25-Jähriger soll am Einbruch in eine Spielhalle in St. Tönis beteiligt gewesen sein. Ein Geständnis gibt es noch nicht.

Foto: Kaiser

St. Tönis. Eine Bande, die mit Vorschlaghämmern Spielautomaten aufbrach, soll auch in Tönisvorst unterwegs gewesen sein. Auf ihr Konto soll der Einbruch in die Spielhalle an den Höhenhöfen gehen. Vor dem Klever Landgericht war Prozessauftakt gegen einen 25-Jährigen, der sich wegen insgesamt vier Einbrüchen verantworten muss.

Er soll einer der insgesamt sechs Männer gewesen sein, die in der Nacht im April vergangenen Jahres zu der Spielhalle in St. Tönis fuhren und die Fluchtür mit einem Brecheisen aufhebelten. Die Täter wendeten rohe Gewalt an, um schnell viel Beute machen und in Minutenschnelle wieder verschwinden zu können. Mit einem fünf Kilo schweren Vorschlaghammer zertrümmerten sie mehrere Spielautomaten und einen Geldwechsler. Dann steckten sie das Geld in eine mitgebrachte Sporttasche und flüchteten.

Mit rund 5500 Euro fiel die Beute in St. Tönis geringer aus, als der Schaden, den die Bande verursachte. Der Sachschaden belief sich auf über 8000 Euro. Noch weniger Fingerspitzengefühl hatten die maskierten Männer bei den anderen Taten. Bei einem der Einbrüche war sogar ein Sachschaden von 50 000 Euro bei nur 800 Euro Beute entstanden. Nach Verlesung der Anklageschrift bat der Verteidiger um ein Rechtsgespräch. Er wollte erreichen, dass das Gericht sich auf eine Höchststrafe von drei Jahren und einem Monat festlegt, wenn sein Mandant im Gegenzug ein Geständnis ablegt. Er gab zu bedenken, dass die Indizien in zwei der vier angeklagten Fälle keinesfalls überzeugend seien. So könne man die Fingerabdrücke des 24-Jährigen auf einem Vorschlaghammer auch damit erklären, dass er mit einem schon für die Tat verurteilen Mann zusammengelebt hatte. Auch eine auffällige Hose, die einer der Verdächtigen trug, müsse nicht die sein, die bei seinem Mandanten gefunden wurde. Die könne man im Großhandel kaufen. Außerdem stellte er in Aussicht, ein anthropologisches Gutachten anfordern zu können, um zu überprüfen, ob die maskierte Person tatsächlich sein Mandant sei.

Der Vorstellung über eine so niedrige Strafe wollte das Gericht allerdings nicht folgen. Auch der Staatsanwalt sprach von erheblichen Bedenken, die er nur beiseite schieben könne, wenn umfangreiche Angaben über Mittäter gemacht würden. Weitere Angeklagte waren bereits im Vorfeld zu Freiheitsstrafen von bis zu knapp fünf Jahren verurteilt worden. Nachdem der 25-Jährige im Gerichtssaal die Aufnahmen der Überwachungskameras angesehen hatte, gab es ein weiteres Beratungsgespräch mit dem Verteidiger. Auch danach wollte er keine Angaben machen. Die Beweisaufnahme sei nicht in wenigen Tagen zu schaffen, folgerten alle Beteiligten. Die Verhandlung wurde auf September vertagt.