Raubmord-Prozess: Drei Plädoyers erneut verschoben

Für einen der Angeklagten fordert sein Verteidiger eine Jugendstrafe von drei Jahren wegen versuchten Raubes.

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St. Tönis. Ein Strafverfahren darf nicht unnötig in die Länge gezogen werden. Das besagt das Beschleunigungsgebot, gerade dann, wenn ein Angeklagter in Untersuchungshaft sitzt. An diesen Grundsatz erinnerte gestern die Staatsanwältin die Verteidiger im Prozess um die Tötung des 81-jährigen Johannes W. in St. Tönis vor dem Landgericht Krefeld. Denn schon zum dritten Mal in Folge verschoben drei der Verteidigerteams ihre Plädoyers auf den nächsten Termin.

Für einen der fünf Angeklagten wurde immerhin gestern plädiert. Für einen weiteren Angeklagten wurden die abschließenden Worte der Verteidigung bereits Ende Januar vorgetragen. Auch die Staatsanwältin und die Nebenklage hatten bereits Ende des letzten Monats Haftstrafen zwischen acht und zwölf Jahren für die vier Männer und eine Frau im Alter von 17 bis 22 Jahren gefordert.

Der Rechtsanwalt, der plädierte, ließ vor allem an der Ermittlungsarbeit der Polizei kein gutes Haar. Die Angeklagten seien damals ohne Anwalt verhört und festgehalten worden. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft findet er, dass sich die Aussagen der Angeklagten wesentlich widersprechen und eine Gewaltausübung als Kerngeschehen eben nicht herauszufiltern sei.

Sein Mandant sei davon ausgegangen, dass er Fahrer bei einem Einbruchdiebstahl gewesen wäre. „Es ist völlig lebensfremd, dass mein nicht vorbestrafter Mandant plötzlich einen Tötungsvorsatz entwickelt hat.“ Er forderte daher eine Jugendstrafe von drei Jahren nur wegen versuchten Raubes. Die Staatsanwältin hatte bereits gegen alle fünf Angeklagten die Verhängung langjähriger Haftstrafen wegen Raubes mit Todesfolge beantragt (die WZ berichtete).

Die Verteidiger der übrigen drei Angeklagten begründeten die Plädoyer-Verschiebung auf den nächsten Prozess-Termin mit Abstimmungsschwierigkeiten, einer abgesprochenen Reihenfolge oder mit dem Fehlen desjenigen Juristen, der den Vortrag halten sollte.

Ein Anwalt verteidigte sich auch direkt in Richtung der Staatsanwältin: „Bei ihrem Antrag von Beschleunigung zu sprechen, finde ich etwas daneben. Bei den geforderten zwölf Jahren kommt es auf zwei Tage mehr wohl auch nicht mehr an.“